Wird der monatlich gezahlte Zuverdienst anteilig auf die LM aufgeteilt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wird der monatlich gezahlte Zuverdienst anteilig auf die LM aufgeteilt?

Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 03.04.2018 geboren. Ich gehe ab 01.03.2019 wieder 30h/Woche arbeiten. Für den 11. Lebensmonat hatte ich Basiseltelterngeld beantragt. Ende März erhalte ich das Gehalt für März. Wird das komplette Märzgehalt auf den 11. Lebensmonat angerechnet, weil dieser Lebensmonat erst am 02.03. endet oder wird dieses Gehalt anteilig für die 2 Tage nur angerechnet auf den 11. Lebensmonat? Vielen Dank vorab!

von FreundinAusThueringen am 10.01.2019, 12:51



Antwort auf: Wird der monatlich gezahlte Zuverdienst anteilig auf die LM aufgeteilt?

Hallo, anteilig Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.01.2019



Antwort auf: Wird der monatlich gezahlte Zuverdienst anteilig auf die LM aufgeteilt?

Da der 11. Lebensmonat bis zum 02.03.2019 geht, wird auch nur ein anteiliges Gehalt für die beiden Märztage in dem Lebensmonat angerechnet, genauer gesagt 2/31 deines Märzgehaltes.

von Dojii am 11.01.2019, 07:40



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