Enfelchen
Hallo Fr. Bader, Wir bekommen im Juni Kind Nummer 2. Mein Mann möchte auch wieder den ersten Monat Elternzeit und Elterngeld beziehen. Sein 2. Elternzeit- und Elterngeldmonat vom 1. Kind war der August 2015. Sehe ich das richtig, dass dieser Monat bei der Berechnung für das Elterngeld von Kind Nummer 2 ebenso übersprungen wird wie bei den Müttern beim vollen Elterngeld? Liebe Grüße
Hallo, natürlich. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Ja. Das ist so. Wäre ja sonst auch unfair.
Enfelchen
Ist ja auch meine Meinung. Jedoch stellt das jemand infrage und ne vertrauenswürdige Aussage hab ich ja leider noch nicht bekommen ;)
Sternenschnuppe
Wer stellt das in Frage ? Das Gesetz und die Richtlinien belegen es doch. Da steht nix von weiblich oder männlich.
Enfelchen
Die nächste Frage, die sich dabei aber auftut ist, dass es der 13. Lebensmonat unseres Kindes war. Ist das dann egal? Oder werden immer nur die ersten 12 Monate Elterngeld übersprungen? Was ja für den Mann dann auch ungerecht wäre, denn es steht ihm ja zu Monat 13 und 14 Elternzeit zu nehmen. Wenn dieser dann bei der neuen Berechnung mit 0 gezählt wird, ist das ja mehr als unfair.
Sternenschnuppe
Bezugsmonate werden ersetzt. Beim Mann also auch 13 und 14. Lediglich Auszahlungsmonate nicht. Hätte er 13 gesplittet auf 13 und 14 würde 14 mit 0€ zählen. 13 nicht. Genau wie bei der Frau auch.
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