Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wird alg 1 angerechnet?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wird alg 1 angerechnet?

msdiamond

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Hallo, meine Chefin kommt mit mit den Std nicht entgegen. Da mein Mann in drei Schichten arbeitet und wir somit entgegengesetzt arbeiten müssten damit wir unsere Tochter betreuen, bleibt mir kein anderer Ausweg als zur Kündigung. Sofern ich bis zum Kündigungszeitpunkt nichts neues finde, bekomme ich ja nach einer 3 monatigen Speere alg 1. wie berechnet sich das? Habe nur ein Jahr elternzeit genommen. Und wird vorallem das Einkommen meines Mannes gegengerechnet? Oder ist das nur bei ALG 2 so? Vielen dank MfG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie das Kind betreuen, bekommen Sie kein ArbGeld I, da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB


peekaboo

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Bzw du einen Zwischenvertrag hättest machen können... Alg 1: evtl. Keine Sperre, da Kind abends nicht betreut werden kann Gehalt des Mannes wird nicht angerechnet Achtung... Geld gibt es nir, wenn du nachweisen kannst, das das Kind betreut ist


msdiamond

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Vielen Dank für deine Antwort. Ja leider wusste ich vorher nicht das ich unter 2 Jahren ihr Genehmigung zur Verlängerung dann brauche :-( ich dachte man muss elternzeit genauso lange wie Elterngeld beantragen und jetzt hab ich den Salat weil sie auch die elternzeit nicht verlängert :-( Wie meinst du das nur wenn ich nachweise das das Kind betreut ist?


Sternenschnuppe

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Nur wer Arbeitsleistung von mindestens 15 Stunden die Woche anbietet hat Anspruch auf ALG 1. Du musst nachweisen dass das Kind betreut ist und Du somit wirklich vermittelbar bist.


sternenfee75

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Beim Ag wird aber gerechnet, für wieviel Stunden man zur Verfügung steht bzw. Betreuung vorweisen kann


msdiamond

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Wie weiße ich denn sowas vor? Ich arbeite sonst im Büro. Mein Mann eben in drei Schichten. Also muss auch ich Wechselschichtig arbeiten damit wir die kleine betreuen. Was in kaufmännischen berufen aber sehr schwierig zu realisieren ist.


Mitglied inaktiv

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Was hättet ihr den gemacht wenn der AG dir entgegen gekommen wäre mit den Stunden? Wo wäre das Kind dann in dieser Zeit gewesen? Ansonsten, schleunigst Tagesmutter suchen, Krippen-/kittaplatz oder falls zur hand Großeltern oder ähnliches welche die betreuung übernehmen könnten.


Sternenschnuppe

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Oder wie willst Du eine Maßnahme mitmachen ? PC Kurse, Bewerbungstrainings. Du stehst dem Arbeitsmarkt dann nicht zur Verfügung. Du hast einen kaufmännischen Beruf, also sucht eine Betreuung für den Vormittag. 08-013 Uhr, dann kannst Du immerhin 20 Stunden arbeiten. Krippe, Tagesmutter etc.


luvi

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Hallo, es gibt auch Tagesmütter, die Kinder zu unüblichen Zeiten (unregelmäßig, über Nacht,...) betreuen. Vielleicht gibt es ja in Deinem Umkreis eine. Das Gehalt deines Mannes wird nicht gegengerechnet. Nur bei ALG2. Sperre bekommst Du meiner Meinung nach nicht. Du kannst ja Betreuung nachweisen, halt nicht unbedingt zu den üblichen Zeiten. ALG1 bekommst Du aber nur für die Stundenzahl, die Du tatsächlich arbeiten kannst/möchtest. Liebe Grüße Luvi


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