Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wieviel Urlaub steht mir zu?

Frage: Wieviel Urlaub steht mir zu?

Moon83

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Hallo Frau Bader, ich habe einen Jahresurlaub von 30 Tagen. Der errechnete Entbindungstermin ist der 18.03.2014. Demzufolge ist das Ende der Mutterschutzfrist Mitte Mai. Nach meiner Berechnung stehen mir 10 neue Urlaubstage für 2014 zu. 30 Tage / 12 Monate * 4 ganze Monate= 10 Tage. Jetzt sagt unser Steuerberater das mir nur der Urlaub für Januar zusteht, also 2,5 Tage, weil ich den ja als einzigen Monat komplett arbeite. Können Sie mir bitte sagen, welche Rechnung nun richtig ist? Vielen Dank im voraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Deine. Traurig dass so Leute keine Ahnung von ihrem Job haben. Guck mal : "Bei den Schutzfristen im Mutterschutzgesetz handelt es sich um ein gesetzliches Beschäftigungsverbot für werdende Mütter. Da Sie in diesen Zeiten gar nicht arbeiten dürfen, selbst wenn Sie es wollten, hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass Ihnen daraus keine Nachteile entstehen. Die Fehlzeiten aufgrund der Schutzfristen vor und nach der Geburt gelten deshalb als Beschäftigungszeit - als wenn Sie während dieser Zeit arbeiten würden. Ihre Ansprüche auf Jahresurlaub werden also nicht gekürzt."


luvi

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Hallo, Urlaub steht Dir auch noch in der Mutterschutzfrist zu. So wie ich das verstanden habe, sogar noch für Mai, d.h. 12,5 Tage insgesamt. Sicher aber bis einschließlich April. LG Luvi


Mitglied inaktiv

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Urlaub darf nur gekürzt werden für Monate die man KOMPLETT in EZ ist. Deshalb steht Dir auch für Mai 2014 noch Urlaub zu - also insgesamt 12,5 --> 13 Tage! Als Rechtsgrundlage den Paragraphen nennen den Sternschnuppe zitiert hat! LG Sabine


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