Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wieviel Urlaub steht mir zu?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wieviel Urlaub steht mir zu?

Doreen_M

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Mein Sohn ist am 26.06.11 geboren. Er kam fast 4 Wochen zu früh(Entbindungstermin war der 21.07.11). Habe seit Dez 2010 Ein Beschäftigungsverbot. Ich muss am 26.06.2012 wieder arbeiten. Meine Frage ist: Wieviel Urlaubsanspruch habe ich noch von 2011? Würde ihn nämlich gerne gleich nach der Elternzeit in Anspruch nehmen. (Habe 24 Tage Urlaub im Jahr)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Gesamturlaubsanspruch 2011 sind 18 Tage. Wieviele Du in 2011 schon genommen hast weiß ich natürlich nicht, und kann Dir daher nicht sagen wieviel Urlaub Du noch hast. LG Sabine


Doreen_M

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vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort. Ich habe noch keinen Urlaub 2011 genommen,da ich Beschäftigungsverbot hatte.


Mitglied inaktiv

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Na, dann die 18 Tage + das, was vor dem BV noch aus 2010 über war.


Doreen_M

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Vielen Dank für die Antwort. Ich hoffe es stimmt,denn ich will nichts verkehrt machen,wenn ich den Urlaub beantrage.Denn das Verhältnis zu meinem Chef ist nicht so berauschend.(seit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft u BV) Ich bekomme nach dem Kündigungsschutz sowieso die Kündigung.Sind das eigentlich 3 Monate die ich Kündigungsschutz habe? LG


Doreen_M

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Vielen Dank für die Antwort. Stimmt das dann mit den 18 Tagen Urlaub?


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