Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

wieviel Urlaub steht mir bis zum Entbindungstermin zu?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: wieviel Urlaub steht mir bis zum Entbindungstermin zu?

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Ich bekomme im Juni 2003 mein erstes Kind, nun würde ich gerne wissen wieviel Urlaubstage mir bis zur Entbindung zustehen (habe jährlich 30 Urlaubstage)? Vielen Dank für ihre Antwort


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Hallochen! Also Urlaub steht dir erstmal auch im Mutterschutz zu.Das wären dann auch 8 Wochen nach dem Enbindungstermin.Du hast im Juni deinen Entbindungstermin also bekommst du noch für Juli und August Urlaub.Das wären dann 30:12=2,5 Tage pro Monat x8 wären dann 20 Tage die du noch zu bekommen hast im Jahr 2003.Viele nehmen ihn vor dem Mutterschutz oder im Anschluss an den Erziehungsurlaub. LG


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Hallo Sanne, man müsste wissen, wann der ET bzw. das voraussichtliche Ende der Mutterschutzfrist ist, da es nur für "volle" Monate Urlaubstage gibt. Gruß Annette


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Man bekommt nur für VOLLE Monate EZ (=Elternzeit) den Jahresurlaub gekürzt. Also für jeden ANGAFANGENEN Monat, indem man noch in Mutterschutz (nach der Geburt) ist, bekommt man anteil. Urlaub! Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

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Hallo Desiree, hier eine Antwort von Frau Bader auf eine andere Anfrage in diesem Forum: Liebe ....., man muss dabei folgendes unterscheiden: im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nach §17 Abs. 1 BErzGG nur auf volle Monate. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Dies alles ist geregelt im MuSchG und BerzGG. Gruß,


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