NiBa12
Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte mal eine Frage an Sie und zwar kommt Mitte September unser Kind und mein Mann will ab Geburt 1 Jahr Elternzeit nehmen. Sein befristeter Arbeitsvertrag bis Februar 2020 wird nicht verlängert. Er hat jetzt noch 7 Tage Resturlaub für 2019 stehen ihm diese nicht mehr zu, da er dann ab September in Elternzeit geht und danach ja nicht mehr dort arbeitet? Oder darf er auf diese Tage noch bestehen? Sein AG meinte sie würden ihm nicht zustehen da er ja dann ab September in EZ ist und danach nicht mehr dort arbeitet. Vielen Dank schonmal für Ihre Antwort. MfG
Hallo, Frage es erst mal, wie Sie auf die sieben Tage Resturlaub kommen. Ihr Mann hat für jeden Monat, den er nicht vollständig in Elternzeit ist, Urlaubsansprüche. Sollte er den Urlaub wegen der Beendigung des Vertrages nicht mehr nehmen können, muss er am Ende des Vertrages ausgezahlt werden. Liebe Grüße NB
HeyDu!
Nehmen oder nach Vertragsende auszahlen lassen. Gekürzt werden darf nur für jeden vollen Kalendermonat in EZ. Von diesem Kürzungstecht muss der AG aber aktiv Gebrauch machen. §17 Abs. I II und III BEEG Jahresurlaub ÷ 12 × 9 Monate ist sein Urlaubsanspruch 2019, sofern der AG für EZ kürzt.
Felica
Dein Mann hat doch gar kein Jahr EZ. Den ohne AG auch keine EZ. Heisst diese endet dann wenn sein Vertrag endet. Er bekommt dan zwar weiter EG, ist auch weiter krankenversichert solange er EG bekommt ist aber Hausmann. Dazu an als Tipp sollte er das Jahr bei der Rente berücksichtigen lassen. Wegen Urlaub, entweder nimmt er ihn dann bevor er in EZ geht. Oder er weisst seinen AG schriftlich darauf hin das dieser auszuzahlen ist wenn der Vertrag endet. Kann er dann notfalls auch einklagen wenn der sich weigert.
Sternenschnuppe
Der Urlaubsanspruch für Oktober, November und Dezember wird entfallen, da er da voll in Elternzeit ist. Wie viele Tage hat er denn im Jahr von denen nun noch sieben über sind?
NiBa12
Vielen Dank für alle Antworten. Mein Mann hat einen Jahresurlaub von 25 Tagen und bis jetzt nur 18 aufgebraucht daher wollte ich wissen ob ihm die 7 restlichen Tage für 2019 trotz EZ zustehen, den September wird er nicht ganz in EZ sein, Oktober-Dezember dann aber komplett. Oder steht ihm für das letzte Quartal dann kein Urlaub zu? Hat er ein Recht auf den vollen Urlaub bzw. eine Auszahlung des Urlaubs trotz der EZ? Dies würde dann auch für Januar gelten... Tut mir leid kenne mich mit der Materie leider nicht aus...:/
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