eklis1977
Sehr geehrte Frau Bader, ich bräuchte bitte Ihre Hilfe. Mein voraussichtlicher ET ist der 17.08.2016, somit beginnt der Mutterschutz am 06.07.2016 und endet am 12.10.2016. Danach gehe ich in Elternzeit. Ich würde nun gerne wissen, wieviel Urlaub mir für 2016 zusteht. Sind es 9/12 und 10/12. Mein AG meint 9/12, aber ich bin der Meinung, dass er nur um die zwei vollen Monate November und Dezember 2016 gekürzt werden darf, mir also 10/12 zustehen. Können Sie mir dazu weiterhelfen und ggf auch den jeweiligen § nennen, der dies regelt, da mein AG dazu sicher eine Nachweis will. Vielen Dank schon jetzt für Ihre Hilfe!
Hallo, § 17 BEEG - jeder Monat, der nicht voll EZ war, wird angerechnet Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
10/12. Es dürfen nur Monate abgezogen werden, in denen Du vollständig in Elternzeit bist. Mutterschutz wird zwar für das EG als EZ gerechnet, zählt aber beim Urlaub als normales Angestelltenverhältnis. Das machen leider viele Arbeitgeber falsch, weil es offenbar die Software so ausspuckt.... (Aussage von meinem AG). Geregelt ist es im §17(1) BEEG. "Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet." LG Lilly
eklis1977
erstmal danke für die antworten mein ag sagt, dass mir urlaub lt. bundesurlaubsgesetz nur für volle monate zusteht, und ich daher im oktober keinen anspruch habe. kann das so tatsächlich stimmen?
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