Heki
Hallo. Die Frage mag etwas seltsam klingen, aber gibt es eine "Mindestregelung" oder "Formel", wieviel mir als Mutter u. Hausfrau an Geld vom Mann zusteht?! Wir haben 2 Kinder und einen Kredit zum abzahlen. Mein Mann verdient aber nicht schlecht. Dennoch muss ich mit 150 € pro Woche auskommen. Davon muss ich aber außer Essen, die Windeln ect, das tanken, Keidung f. Kids, Schulsachen und zB Geb Geschenke zahlen. Von mir ganz abgesehen! Bin ich zu anspruchsvoll??? Ich komme nämlich irgendwie nicht klar damit. Lg und schon jetzt vielen Dank
Hallo, zum Wirtschaftsgeld gehören die Kosten, die zur täglichen Lebensführung nötig sind. Dazu gehört die Verköstigung und die übliche Haushaltsführung, also auch zum Bsp. Waschmittel. Die Regelung des PKW kann u.U. dazugehören, muss aber nicht. Zu den allgemeinen Haushaltskosten gehört dies aber auf jeden Fall. Die Rechnung ist doch ganz einfach: was verdient er und was sind die festen Kosten (Miete, Schulden etc). Dann wird festgestellt (Haushaltsbuch?), was die Fam. und zusätzlich jeder einzelne benötigt. Das muss natürlich fair verteilt werden. Die Hausfrau arbeitet genauso viel wie der, der tatsächlich Geld dafür bekommt, und so sieht es auch der Gesetzgeber. Und wenn dann noch was übrig bleibt, entscheiden die Ehegatten gemeinsam, was mit dem Geld geschieht (sparen, besondere Ausgaben). Außerdem steht jedem Ehegatten ein Taschengeld zu, also etwas, worüber er alleine und frei verfügen kann. Man sagt, dass sollen so 5 % des Nettos nach Abzug der Schulden sein. Dies kommt im Gesetz im § 1360 a BGB als Teil des Unterhaltsanspruches zum tragen. Gruß, NB
Lina_100
Hallo, ich gehe davon aus, dass tatsächlich mehr da ist. Bei 4 Personen brauchst du natürlich mehr Haushaltsgeld, versuch mal ihn zum Einkaufen für die Woche zu schicken, vielleicht hilft schon das und führe ein Haushaltsbuch, damit er die tatsächlichen Kosten sieht . Weiter steht dir persönlich auch ein Taschengeld zu (für deinen alleinigen Gebrauch). Die Höhe des Taschengeldes richtet sich nach Einkommen und Lebenstil, ungefähr 5% des Einkommens des Ehegatten. Einklagbar bzw. sogar im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes ist beides. LG
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