Mitglied inaktiv
Hallo Ich trenne mich gerade von meinem mann und suche für Ende März eine Wohnung. Da ich nur Erziehungsgeld und Kindergeld habe und mein Mann nicht genug verdient werde ich wohl finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen müssen. Wie hoch darf die Miete sein? Wenn ich ALG 2 beantragen muss? Wie hoch ist mein gesamter Anspruch mit einem 1 jährigem Sohn? Wird Erz.Geld und Unterhalztsvorschuss mit angerechnet? Da ich nun in eine ganz neue Situation gerate weiss ich gar nichtw as auf mich zukommt. Würde mjich freuen eine Antwort zu erhalten. Danke schon im vorraus!
Hallo, Sie brauche eine umfassende Beartung. Und die kann nur ein Anwalt vor Ort gewährleisten. Beantragen Sie einen Beratungsschein beim Amtsgericht, dann kostet deie Beratung nur 10 €. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Wohne übrigens in Ffm. Falls es einen Unterschied macht wo man wohnt.
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