Schnubsi
Guten Tag Frau Bader, Nach langem Stöbern im Netz und auch hier im Forum, habe ich keine Antwort auf meinen Fall lesen könne. Ich befinde mich im 1.Jahr Elternzeit (bis zum 20.09.2015). Jetzt bin ich wieder schwanger. Errechneter Termin 28.03.2016! Ich überlege jetzt wie ich mich finanziell langfristig besser stehe. Variante 1: Auf Teilzeit (25 Std., Netto 1000€) arbeiten zu gehen, bis zum nächsten Mutterschutz Mitte Februar (befinde mich in einem festen Arbeitsverhältnis). Variante 2: Ein 2.Jahr Elternzeit beantragen (ohne Bezug von Elterngeld), in der Zeit bei meinem Arbeitgeber auf 400€ zu Arbeiten, bis der nächste Mutterschutz beginnt. Jetzt meine Frage: Fließt in die Berechnung des Elterngeldes für mein 2.Baby dieser Minijob mit ein? Oder geht die Berechnung von den 12 Monaten vor Geburt des 1.Kindes aus? Und wie hoch wäre das Mutterschaftsgeld bei Variante 2? Ich hoffe ich konnte meine Situation einigermaßen gut darlegen und freue mich auf eine Antwort. MfG
Hallo, EZ bis zu dem Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes verlängern und TZ arbeiten. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Wie viel Elternzeit hast Du genommen ? Beste Lösung : so viel wie möglich verdienen ab Ende Elterngeld, jeder verdiente Euro erhöht das neue Elterngeld. Elternzeit ggf. verlängern und Teilzeit in Elternzeit arbeiten bis 30 Stunden. Dann Elternzeit beenden zum Tag vor neuem Mutterschutz und volles Mutterschutzgekd aus dem Vollzeitvertrag bekommen. 450€ Job wird als das gewertet was es ist, 450€ fürs neue Elterngeld. Es zählt immer das Einkommen 12 Monate vor neuem Mutterschutz. Nur Elterngeldmonate werden durch Lohn vor Kind 1 ersetzt. Alles ab dem ersten Geburtstag ohne Einkommen würde also mit 0€ in die neue Berechnung gehen.
Schnubsi
Danke erstmal für die schnelle Antwort:-) Ich habe nach der Geburt meines ersten Kindes nur ein Jahr Elternzeit genommen. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob der Arbeitgeber das so mitmacht, wenn ich jetzt nochmal Elternzeit beantrage, trotzdem arbeiten möchte, um dann das Mutterschaftsgeld von vorher zu bekommen. Sind doch dementsprechend höhere Kosten für meinen Arbeitgeber,oder? Der Arbeitgeber ist doch nicht verpflichtet mich in Elternzeit zu beschäftigen, oder?
Sternenschnuppe
Doch, er kann es nur ablehnen wenn es betrieblich nicht möglich ist. Erster Schritt ein Jahr verlängern und Teilzeit in Elternzeit ausmachen Dann erst Schwangerschaft mitteilen und vorzeitige Beendigung Elternzeit melden. Das Mutterschaftsgeld bekommt er eh von der Krankenkasse wieder, er selbst zahlt das gar nicht.
Strudelteigteilchen
Tatsächlich kann der AG die Verlängerung der Elternzeit ablehnen, dann lebt der vorherige (Vollzeit-)Vertrag wieder auf. Der einzige Vorteil des Arbeitens in der Elternzeit wäre der Kündigungsschutz - aber da Du schwanger bist, ist das für Dich ohne Relevanz. Wie war denn ganz generell der Plan, wie es weitergehen sollte? Gab es da schon Absprachen mit dem AG und/oder Überlegungen Deinerseits? Wenn Du nicht schwanger geworden wärst, hätte es ja auch irgendwie weitergehen müssen.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Baby ist im Mai 2025 zur Welt gekommen. Ich bin derzeit in Elternzeit und erhalte fast den maximal möglichen Elterngeldbetrag. Die Elternzeit dauert insgesamt 12 Monate, und im Mai 2026 gehe ich wieder arbeitsteilig (Teilzeit) arbeiten – geplant sind 15 bis maximal 20 Stunden pro Woche. Wir möchten jetzt ...
Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zum Elterngeld beim zweiten Kind. Mein erstes Kind ist am 04.01.2024 geboren. Ich habe 12 Monate Basiselterngeld bezogen und die letzte Zahlung im Dezember 2024 erhalten. Im Mai 2025 habe ich ein Kleingewerbe angemeldet und gestartet. Nun bin ich erneut schwanger und habe einen Entbindungstermin fü ...
Hallo, Ich werde im Herbst, nach einer 6-monatigen Pause, mein praktisches Jahr des Medizinstudiums fortführen. Dieses wird mit einer Aufwandsentschädigung vergütet und hat 40-Arbeitsstunden pro Woche. Es ist Pflicht, zur Beendigung meines Studiums, dieses praktische Jahr zu absolvieren. Kann ich daneben Elterngeld erhalten? Laut Elterngeldstelle h ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin gerade etwas verzweifelt. Mein 1. Kind ist am 30.06.2024 zur Welt gekommen. Ich bin aktuell noch in Elternzeit und erhalte Elterngeld Plus. Aktuell bin ich wieder schwanger und bereits seit wenigen Tagen in Mutterschutz. Mein 2. Kind kommt voraussichtlich Anfang März. erhalte ich nun nur den Mindestsatz beim Elter ...
Ich habe eine Frage zum Thema beitragsfreie gesetzliche Krankenversicherung während des Bezugs von Elterngeld. Nehmen wir folgendes Beispiel, Ausgangssituation Ehepaar (verheiratet) mit lieblichem Kind Elternteil I war vor der Geburt des gemeinsamen leiblichen Kindes pflichtversichert, jedoch im ALG I Bezug, hat also keinen Arbeitgeber gehabt. El ...
Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet. Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt. Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe noch eine Frage. Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld). Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe? Vielen Dank im Voraus, Elvira
Hallo, ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss. Ich wollte alles rechtskonform machen. 2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...
Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...
Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...
Die letzten 10 Beiträge
- Resturlaub, Fehlerfreier Elternzeit Antrag
- Fortbildung während des Beschäftigungsverbotes
- Kündigung
- Probleme bei Übergabe des Kindes
- Beschäftigungsverbot Berechnung Lohn
- Individuelles Beschäftigungsverbot Berechnung Lohn
- Müssen Paypal Einnahmen für den Verkauf von gebrauchten Gütern beim Wohngeldantrag angegeben werden?
- Gerichtskosten Sorgerecht
- Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber
- Schwangerschaftsbescheinigung für den Arbeitgeber