Schnubsi
Guten Tag Frau Bader, Nach langem Stöbern im Netz und auch hier im Forum, habe ich keine Antwort auf meinen Fall lesen könne. Ich befinde mich im 1.Jahr Elternzeit (bis zum 20.09.2015). Jetzt bin ich wieder schwanger. Errechneter Termin 28.03.2016! Ich überlege jetzt wie ich mich finanziell langfristig besser stehe. Variante 1: Auf Teilzeit (25 Std., Netto 1000€) arbeiten zu gehen, bis zum nächsten Mutterschutz Mitte Februar (befinde mich in einem festen Arbeitsverhältnis). Variante 2: Ein 2.Jahr Elternzeit beantragen (ohne Bezug von Elterngeld), in der Zeit bei meinem Arbeitgeber auf 400€ zu Arbeiten, bis der nächste Mutterschutz beginnt. Jetzt meine Frage: Fließt in die Berechnung des Elterngeldes für mein 2.Baby dieser Minijob mit ein? Oder geht die Berechnung von den 12 Monaten vor Geburt des 1.Kindes aus? Und wie hoch wäre das Mutterschaftsgeld bei Variante 2? Ich hoffe ich konnte meine Situation einigermaßen gut darlegen und freue mich auf eine Antwort. MfG
Hallo, EZ bis zu dem Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes verlängern und TZ arbeiten. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Wie viel Elternzeit hast Du genommen ? Beste Lösung : so viel wie möglich verdienen ab Ende Elterngeld, jeder verdiente Euro erhöht das neue Elterngeld. Elternzeit ggf. verlängern und Teilzeit in Elternzeit arbeiten bis 30 Stunden. Dann Elternzeit beenden zum Tag vor neuem Mutterschutz und volles Mutterschutzgekd aus dem Vollzeitvertrag bekommen. 450€ Job wird als das gewertet was es ist, 450€ fürs neue Elterngeld. Es zählt immer das Einkommen 12 Monate vor neuem Mutterschutz. Nur Elterngeldmonate werden durch Lohn vor Kind 1 ersetzt. Alles ab dem ersten Geburtstag ohne Einkommen würde also mit 0€ in die neue Berechnung gehen.
Schnubsi
Danke erstmal für die schnelle Antwort:-) Ich habe nach der Geburt meines ersten Kindes nur ein Jahr Elternzeit genommen. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob der Arbeitgeber das so mitmacht, wenn ich jetzt nochmal Elternzeit beantrage, trotzdem arbeiten möchte, um dann das Mutterschaftsgeld von vorher zu bekommen. Sind doch dementsprechend höhere Kosten für meinen Arbeitgeber,oder? Der Arbeitgeber ist doch nicht verpflichtet mich in Elternzeit zu beschäftigen, oder?
Sternenschnuppe
Doch, er kann es nur ablehnen wenn es betrieblich nicht möglich ist. Erster Schritt ein Jahr verlängern und Teilzeit in Elternzeit ausmachen Dann erst Schwangerschaft mitteilen und vorzeitige Beendigung Elternzeit melden. Das Mutterschaftsgeld bekommt er eh von der Krankenkasse wieder, er selbst zahlt das gar nicht.
Strudelteigteilchen
Tatsächlich kann der AG die Verlängerung der Elternzeit ablehnen, dann lebt der vorherige (Vollzeit-)Vertrag wieder auf. Der einzige Vorteil des Arbeitens in der Elternzeit wäre der Kündigungsschutz - aber da Du schwanger bist, ist das für Dich ohne Relevanz. Wie war denn ganz generell der Plan, wie es weitergehen sollte? Gab es da schon Absprachen mit dem AG und/oder Überlegungen Deinerseits? Wenn Du nicht schwanger geworden wärst, hätte es ja auch irgendwie weitergehen müssen.
Ähnliche Fragen
Ladies and Gentlemen I have been employed in Germany since March 2023. My daughter was born on April 25, 2025. My maternity leave began on March 13, 2025, and is scheduled to last until June 19, 2025. However, my employer has offered a voluntary severance package that provides for a mutually agreed termination of employment with severance pa ...
Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...
Ich komme nicht mehr mit... Ich beziehe EG plus. Kann mein Mann die Monate 13+14 Basis-EG beziehen? Vielen Dank
Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ? Danke und viele Grüße
Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...
Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...
Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.) Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...
Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...
Die letzten 10 Beiträge
- Verlängerung EZ
- Schwester passt auf Bruder auf
- Stille Geburt 36. SSW
- Änderungskündigung
- Arbeitsvertrag
- Schwanger/Krankengeld
- Kündigung in Elternzeit wegen Betriebsaufgabe
- Meine Eltern wollen die obsorge meines kindes
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot