Schnubsi
Guten Tag Frau Bader, Nach langem Stöbern im Netz und auch hier im Forum, habe ich keine Antwort auf meinen Fall lesen könne. Ich befinde mich im 1.Jahr Elternzeit (bis zum 20.09.2015). Jetzt bin ich wieder schwanger. Errechneter Termin 28.03.2016! Ich überlege jetzt wie ich mich finanziell langfristig besser stehe. Variante 1: Auf Teilzeit (25 Std., Netto 1000€) arbeiten zu gehen, bis zum nächsten Mutterschutz Mitte Februar (befinde mich in einem festen Arbeitsverhältnis). Variante 2: Ein 2.Jahr Elternzeit beantragen (ohne Bezug von Elterngeld), in der Zeit bei meinem Arbeitgeber auf 400€ zu Arbeiten, bis der nächste Mutterschutz beginnt. Jetzt meine Frage: Fließt in die Berechnung des Elterngeldes für mein 2.Baby dieser Minijob mit ein? Oder geht die Berechnung von den 12 Monaten vor Geburt des 1.Kindes aus? Und wie hoch wäre das Mutterschaftsgeld bei Variante 2? Ich hoffe ich konnte meine Situation einigermaßen gut darlegen und freue mich auf eine Antwort. MfG
Hallo, EZ bis zu dem Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes verlängern und TZ arbeiten. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Wie viel Elternzeit hast Du genommen ? Beste Lösung : so viel wie möglich verdienen ab Ende Elterngeld, jeder verdiente Euro erhöht das neue Elterngeld. Elternzeit ggf. verlängern und Teilzeit in Elternzeit arbeiten bis 30 Stunden. Dann Elternzeit beenden zum Tag vor neuem Mutterschutz und volles Mutterschutzgekd aus dem Vollzeitvertrag bekommen. 450€ Job wird als das gewertet was es ist, 450€ fürs neue Elterngeld. Es zählt immer das Einkommen 12 Monate vor neuem Mutterschutz. Nur Elterngeldmonate werden durch Lohn vor Kind 1 ersetzt. Alles ab dem ersten Geburtstag ohne Einkommen würde also mit 0€ in die neue Berechnung gehen.
Schnubsi
Danke erstmal für die schnelle Antwort:-) Ich habe nach der Geburt meines ersten Kindes nur ein Jahr Elternzeit genommen. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob der Arbeitgeber das so mitmacht, wenn ich jetzt nochmal Elternzeit beantrage, trotzdem arbeiten möchte, um dann das Mutterschaftsgeld von vorher zu bekommen. Sind doch dementsprechend höhere Kosten für meinen Arbeitgeber,oder? Der Arbeitgeber ist doch nicht verpflichtet mich in Elternzeit zu beschäftigen, oder?
Sternenschnuppe
Doch, er kann es nur ablehnen wenn es betrieblich nicht möglich ist. Erster Schritt ein Jahr verlängern und Teilzeit in Elternzeit ausmachen Dann erst Schwangerschaft mitteilen und vorzeitige Beendigung Elternzeit melden. Das Mutterschaftsgeld bekommt er eh von der Krankenkasse wieder, er selbst zahlt das gar nicht.
Strudelteigteilchen
Tatsächlich kann der AG die Verlängerung der Elternzeit ablehnen, dann lebt der vorherige (Vollzeit-)Vertrag wieder auf. Der einzige Vorteil des Arbeitens in der Elternzeit wäre der Kündigungsschutz - aber da Du schwanger bist, ist das für Dich ohne Relevanz. Wie war denn ganz generell der Plan, wie es weitergehen sollte? Gab es da schon Absprachen mit dem AG und/oder Überlegungen Deinerseits? Wenn Du nicht schwanger geworden wärst, hätte es ja auch irgendwie weitergehen müssen.
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