Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wieviel Geld bekomme ich bei einem Beschäftigungsverbot in der Elternzeit?

Frage: Wieviel Geld bekomme ich bei einem Beschäftigungsverbot in der Elternzeit?

ChrisAlex

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Hallo Frau Bader, ich habe eine Tochter geboren im Januar 2013. Ich befinde mich derzeit im dritten Jahr der Elternzeit bis Januar 2016. Habe vorher auf 100% unbefristet in der Intensivpflege als exam. Altenpflegerin gearbeitet. Jetzt, während der EZ , arbeite ich 75% bei einem anderen Arbeitgeber als Alltagsbegleiterin. Sollte ich jetzt wieder schwanger sein und wie in meiner ersten Schwangerschaft ein BV bekommen, welche Gelder würden mir zustehen? Könnte ich evtl. die Elternzeit beenden und das Gehalt aus meiner 100% Stelle bekommen? Oder würde ich im BV das Gehalt meiner Teilzeitstelle bekommen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können wegen dem BV nicht die EZ eher beenden. Erst ab dem ersten Tag nach der EZ greift das BV. Ob Sie bei der anderen Tätigkeit auch ein Bv bekommen, kann ich nicht sagen. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Das was Du real auch arbeitest. Bekommt man als Alltagsbegleiterin ein BV ?


ChrisAlex

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Ich bin zurzeit auf einem Bereich mit MRSA Patienten,sie könnten mich evt auf eine andere Station versetzen.Aber das ist ja nicht mein Hauptarbeitgeber wo ich in Elternzeit bin.Mein Hauptarbeitgeber ist die volle Stelle in der Intensivepflege .Die Frage wäre ob mein Hauptarbeitgeber im falle einer Schwangerschaft die Elternzeit aufhebt sodass ich da dann das Beschäftigungsverbot bekomme und mein Vollzeit Gehalt.


Sternenschnuppe

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Nein, denn das würde Dich bevorteilen. Es braucht kein BV beim Hauptarbeitgeber, Du arbeitest da im Moment gar nicht. Dies wäre Betrug. Einzig zum neuen Mutterschutz darf die Eltenzeit vorzeitig beendet werden.


Mitglied inaktiv

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Es gilt für dich bis zum Mutterschutz das, was halt für deine derzeitige Teilzeitbeschäftigung zutrifft, sprich gehalt, Mutterschutz, ect. Eigentlich auch logisch, denn das steht dir ja jetzt auch nur zu. BV beim eigentlichen Arbeitgeber greift wenn erst dann, wenn deine derzeitige EZ wie beantragt ausläuft. Theoretisch kann dir der eigentliche AG aber ja auch einen Job zuteilen der eben kein BV nach sich zieht - dann heißt es bis zum neuen Mutterschutz arbeiten. Ansonsten darfst du die Elternzeit nur dann vorzeitig beenden, wenn der Mutterschutz für das 2te Kind beginnt. Vorzeitig beenden nur um dann in ein BV zu gehen - geplanterweise - fällt unter den Bereich Sozialbetrug. Du erschleichst dir dann ja vorsätzlich Mittel welche dir so nicht zustehen. Ach ja, und er volständigerhalber, das Elterngeld wird aus den 12 Monaten vor der 2ten Schwangerschaft berechnet. Zeiträume aus der Zeit von vor der Geburt des 1ten Kindes sind jetzt schon zu weit her, dann hätte Kind 2 spätestens geboren werden müssen als Kind1 um die 15 Monate alt war. Heißt, also bisheriger Stand ca. 67% deiner jetzigen 75%-Teilzeitstelle, plus evtl einige wenige Monate Geschwisterbonus (bis zum 3ten Geburtstag des 1ten Kindes). Je nachdem ob du schon schwanger wirst oder baldig wirst.


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