JenLuc
Hallo Frau Bader, mein Sohn ist 18 Monate und ich hatte erst 2 Jahre Elterzeit genommen und habe jetzt noch ein weiteres Jahr drangehängt. Das Elterngeld habe ich auf zwei Jahre gesplittet, sodass ich monatlich 500 Euro bekomme. Mein Sohn kommt im August in eine Kita aber zu wenig Stunden um in zu meiner alten Arbeitsstelle zu fahren, deswegen das weitere Jahr Elternzeit. Ich suche mir dann etwas in meiner Umgebung auf 450-Euro- Basis. Nun meine Frage: Wir wollen ja schon noch ein zweites Kind, wann ist es finanziell gesehen am besten? Kriege ich beim zweiten das gleiche Elterngeld wie beim ersten Kind? Auch wenn ich dann zeitweilig einen 450-Euro - Job habe/hatte? Oder bekomme ich dann nur ein Jahr den Mindestsatz von 300 Euro? Was bedeutet der Geschwisterbonus? Lieber noch in der Elternzeit schwanger werden? Fragen über Fragen... Ich hoffe Sie können mir helfen. Vielen Dank!
Hallo,. es zählt das Einkommen der letzten 12 Monate, MG-und EG-Monate bleiben außen vor. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Das Gleiche Elterngeld bekommst Du nicht. Da Du noch nicht schwanger bist wird es auf 300,-€ hinauslaufen, es sei denn Du arbeitest vor der nächsten Geburt wieder. Für die Berechnung des EG werden immer die letzten 12 Monate vor der Geburt. Aus der Berechnung herausgenommen werden Monate in denen man Mutterschutzgeld, Krankengeld aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung oder EG bezogen hat (Elterngeld BEZIEHT man generell nur für maximal 12 Monate - es zählen dabei NICHT die Auszahlungsmonate - ab dem 2. Jahr wird nur noch ausgezahlt, bezogen wurde das Geld schon im 1. Jahr!!!). Der Geschwisterbonus ist Geld was zusätzlich zum EG ausbezahlt wird. Er beträgt 10% des Elterngeldbetrages, mindestens jedoch 75€ und wird solange ausbezahlt bis das Geschisterkind 3 Jahre alt ist, oder solange es mindestens zwei Geschwisterkinder unter 6 Jahren gibt. Finanziell gesehen solltest Du das zweite Kind erst bekommen wenn Du vor dem Mutterschutz wieder 12 Monate gearbeitet hast. Ob Du das willst oder auch mit weniger Geld auskommst musst Du selber wissen! LG Sabine PS: Wenn Du das dritte Jahr EZ noch dran hängst, aber auf 450€ Basis arbeiten willst, dann brauchst Du dafür die SCHRIFTLICHE Genehmigung Deines AG!!!
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