Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwangerschaft in Elternzeit- Geld danach?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schwangerschaft in Elternzeit- Geld danach?

Gruphy

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Sehr geehrte Frau Bader! Ich habe eine Tochter die fast 8 Monate alt ist und habe ein Jahr Elternteil genommen. Mein Arbeitsvertrag (Pflegeheim) War 1 Jahr befristet. Das heißt, ich bin nach dem Jahr Elternzeit arbeitslos. Nun bin ich wieder schwanger (5. SSW) Ich bin examinierte Pflegefachkraft, weswegen ich sofort in der ersten Schwangerschaft ins Beschäftigungsverbot musste. Das ist in meinem Beruf so üblich bei Schwangerschaft. Meine Frage ist, welches Geld kann ich nach der Elternzeit meiner 8 Monate alten Tochter bekommen? Muss ich mich arbeitslos melden? Welche Gelder stehen mir zu? Ich möchte bzw muss nach der Geburt wieder in Elternzeit gehen, da ich keine Betreuungsperson hätte und weil ich für meine Kinder da sein möchte. Nach was wird dann das Geld für die Elternzeit des neuen Kindes berechnet? Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können kein Arbgeld 1 bekommen, da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Insofern spielt das BV keine Rolle. Das EG wird nach dem Lohn der letzten 12 Mo vor der geburt berechnet - Monate mit EG o MG werden ausgeklammert. Liebe Grüße NB


Gruphy

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Im ersten Satz: Ich habe mich verschrieben. Statt "Elternteil" soll es "Elternzeit" heißen...


Sternenschnuppe

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Dann bist Du Hausfrau und bekommst nix. Du möchtest ja nicht arbeiten und kannst es ohne Betreuung auch gar nicht. Du musst klären wie Du Dich krankenversichert, bist Du verheiratet und Dein Mann gesetzlich versichert ? Nach dem Elterngeld musst Du die sonst selbst bezahlen. Dann bleibst Du Zuhause und meldest Dich beIm Arbeitsamt, wenn Du wieder arbeiten möchtest. Die neue Schwangerschaft ändert also für Euch nix vorerst. Alles gute.


luvi

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Hallo, Wie alt wird denn deine Tochter sein, wenn das Baby zur Welt kommt? Dein Elterngeld wird zum Teil aus dem Verdienst von vor der 1. Schwangerschaft berechnet. Du hast evtl. Anspruch auf Kinderzuschlag und Wohngeld. Das hängt aber von eurem Familieneinkimmen ab. Der Verdienst muss innerhalb bestimmter Grenzen liegen. LG luvi


peekaboo

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wenn ich mich nicht irre...


Gruphy

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Sie wird dann 16 Monate alt sein!


Gruphy

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Nein, ich bin nicht verheiratet!


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