Prinzessin Leia
Hallo, ich bin nun recht "frisch" schwanger und mein FA möchte mir, aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit im Krankenhaus, ein Beschäftigungsverbot erteilen. "Eigentlich" heißt es ja, das einem kein Gehaltsverlust entsteht. Nun ist es aber so, dass ich derzeit Gehalt von 25% Arbeitstätigkeit erhalte. Ab August ändert sich allerdings mein Vertrag auf 50% - sprich, dem entsprechend mehr Gehalt. Verstehe ich es also richtig, dass ich aber nicht in den Genuss vom Mehrverdienst komme, da ich ja die 13 Wochen, bzw. 3 Monate vor Eintritt der SS Gehalt von 25% Arbeitstätigkeit erhalten habe?! Vielen Dank für Ihr Antwort!
Hallo, Sie bekommen das, was Sie ohne Beschäftigungsverbot bekämen. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Nein, wenn Du vertraglich mehr gearbeitet hättest, dann bekommst Du ab dann auch mehr . Darfst wegen der Schwangerschaft ja nicht schlechter gestellt werden.
Mitglied inaktiv
Die Frage ist ob Du schriftlich nachweisen kannst dass Du ab August mehr bekommen würdest. Und ohne Anwalt wird der AG das - meistens zumindest - nicht freiwillig machen (obwohl die das Geld ja sogar wieder bekommen ....). LG Sabine
Prinzessin Leia
Hallo, ja, der Vertrag ist unterschrieben, dass ich eben ab 01.08. meine Arbeit auf 50% aufstocke...
Mitglied inaktiv
Dann hast Du sehr gute Chancen Dein recht auch zu bekommen. LG Sabine
Sternenschnuppe
Von beiden Seiten unterschrieben ? Dann bist Du auf der ganz sicheren Seite. Vertrag ist Vertrag :-)
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