Baby.on.tour
Hallo. Ich bin schwanger in der 5ssw. Ich bin bei meinem Arbeitgeber momentan unbefristet eingestellt mit 39 Stunden, aber bis 31.07.17 mit diesem Vertrag in Elterzeit. Ab dem 01.08.17 sollte ich mit 34 Stunden wieder kommen. Momentan arbeite ich aber bereits mit 20 Stunden beim selben Arbeitgeber befristet bis zum 31.07.17. In der ersten Ssw müsste ich direkt ins Beschäftigungsverbot (Erzieherin). Ich gehe davon aus auch diesmal ein BV zu bekommen. Meine Frage: bekomme ich auch ab dem 01.08.17 Gehalt im BV wenn ich den unbefrustetet Vertrag nicht wieder antrete? Ich bin ja nicht arbeitslos und habe Angst gar kein Geld zu bekommen. LG
Hallo, bitte berücksichtigen Sie bei Ihren Überlegungen, dass der Arbeitgeber sie nach den neuen Richtlinien seit 2017 im Zweifel umsetzen muss. Dann müssen Sie eine Betreuung für das erste Kind haben. Ansonsten bekommen Sie den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Liebe Grüße NB
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