Steinböckchen
Hallo! Auch ich hätte eine kurze Frage zum Thema Elterngeld! Unser Sohn ist am 23.6.2011 zur Welt gekommen. Ich habe mir das Elterngeld auf ein Jahr auszahlen lassen! Am 24.10.2012 kommt unser zweites Kind zur Welt. Jetzt meine Frage: Bekomme ich überhaupt noch mal Elterngeld, da ich ja in der Zwischenzeit nicht mehr gearbeitet habe und falls ja, wie berechnet es sich? Liebe Grüße vom Steinböckchen!!!!
Hallo, Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anpruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindesbetrag ist aber 300 € plus Geschwisterbonus Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Klar gibts da Elterngeld. Berechnet wird das mit den Geburtsdaten 23.6.11 und 24.10.12 und regulärem Mutterschutz aus den Monaten (rückwärts): 1 - August 2012 2 - Juli 2012 3 - April 2011 4 - März 2011 .... 12 - Juli 2010 Die Monate dazwischen fallen raus wegen Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld. Das ganze Einkommen aus diesen Monaten wird addiert und dann durch 12 geteilt. Davon gibt es dann ca 65%. Hinzu kommt der Geschwisterbonus von 10% (mindestens 75 Euro). Gruß Sabine
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