Schumi24
Hallo! Ich habe folgende Situation. Mein erstes Kind ist am 27.03.2012 geboren. Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. das heißt ich bin gerade noch in Elternzeit. jetzt bin ich wieder schwanger. Voraussichtlicher Geburtstermin wäre der 27.5.2014. Elterngeld habe ich auf 2 Jahre gesplittet und bekomme also 24 Monate 900 Euro. (Das Maximum also). Vor dem nächsten Mutterschutz müsste ich theoretisch 3 Wochen arbeiten. Was soll ich machen? Wieviel Elterngeld steht mir zu? Vielen Dank im Voraus. Grüße Cindy A.
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Hallo Wenn Du nicht wieder arbeiten gehst steht Dir der Mindestsatz zu ( 300€) und Geschwisterbonus 75€ bis das erste Kind 3 ist. Es zählen immer die 12 Monate vor der Geburt. Da Du im 2. Jahr nur die 2. Rate des Elterngeldes bekommen hast, zählen diese Monate als Nullrunde in die neue Berechnung. Von daher würde ich jetzt so schnell wie möglich wieder arbeiten um neues Elterngeld zu erwirtschaften. Die 3 Wochen zwischen Elternzeit und neuem Mutterschutz , wenn Du nicht wieder arbeitest, kannst Du vielleicht mit Urlaub überbrücken ? Mutterschutzlohn steht Dir in Höhe des alten Netto wieder zu, sofern Du nicht schon eine Teilzeitvereinbarung unterschrieben hast. Hast Du noch Urlaubstage ? Auch im neuen Mutterschutz erwirbst Du welche, vielleicht reicht das um diese 3 Wochen zu schließen.
SumSum076
Du könntest deine Elternzeit auch bis zum Tag vor dem neuen Mutterschutzbeginn verlängern. Das hat aber keine Vorteile beim Elterngeld. Gruß Sabine
Schumi24
Danke für die Antworten. Werde mal schauen vielleicht doch noch ne Weile zu arbeiten
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