Jenny25
Hallo Frau Bader! Wieviel beträgt der Geschwisterbonus, wenn ich erst ein Kind habe? Und: sollte ich Elternzeit auf 2 Jahre aufteilen (beim 1.kind) und ich werde dann schwanger (ca. zum Ende der Elternzeit vom 1. Kind) wieviel Elterngeld bekomme ich dann, wenn ich vor dem 1. Kind vollzeit gearbeitet hab? Mein netto Gehalt beträgt 1165€ ! Und: Darf man TZ arbeiten wenn man noch in EZ ist? Oder wird einem das Geld angerechnet wenn man Elterngeld bekommt? Vielen dank schonmal für ihre Antwort!!! Liebe Grüße
Hallo, rechnen Sie es sich doch aus:www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner Liebe Grüße, NB
SumSum076
Geschwisterbonus sind 10% vom Elterngeld, mindestens aber 75 Euro, bis das ältere Kind 3 Jahre alt wird. Wenn du erst 1 Kind hast, gibts ja noch keine Geschwister. Also auch keinen Geschwisterbonus. ;-) Wenn das zweite Kind gegen Ende der zweijährigen Elternzeit, also rund um den 2. Geburtstag des ersten Kindes kommt, gibts beim Elterngeld nur den Mindestsatz von 300 Euro zuzüglich Geschwisterbonus. Es sei denn, du gehst zwischen dem 1. Geburstag des ersten Kindes und der Geburt von Kind 2 wieder arbeiten. Dabei ist auch Teilzeit in Elternzeit möglich mit bis zu 30 Std pro Woche. Dein Lohn würde nach dem ersten Geburtstag (Bezugszeitraum) nicht aufs Elterngeld angerechnet, selbst wenn du es gesplittet hättest. Es erhöht aber dein Elterngeld für Kind 2. Gruß Sabine
Jenny25
Ganz schön kompliziert alles! :-( ich habe noch kein Kind und werde mir damit noch ein Jahr zeit lassen! ;-) wollte mich vorab aber mal informieren wie das alles so ist mit dem Geld! Also: Sollte ich dann nach dem 1. Kind Teilzeit arbeiten gehen, dann erhöht sich das Elterngeld wenn Kind Nr. 2 kommt, oder? Also mehr als 300€ ? Dazu kommt ja noch das Kindergeld?? Und wegen der Aufteilung ob 1-3 Jahre ELternzeit: Muss ich mich da schon am Anfang festlegen wie lang ich die EZ nehmen werde? Was ist wenn ich 2 Jahre nehme und ich aber das 3. Jahr auch noch nehmen möchte? Was bekomm ich dann an Geld im 3. Jahr ?? 100.000 fragen... :-( Sorry Danke für die schnelle Antwort!!!!! :-) Glg
SumSum076
Ich empfehle dir die Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Familienministerium, da wird eigentlich das allermeiste gut erklärt! Du musst dich am Anfang (kurz nach der Geburt) für einen 2-Jahres-Raum festlegen. Sinnvoll ist es, 2 Jahre anzumelden! Da kann man das dritte Jahr problemlos anhängen, aber auch problemlos wg Mutterschutz für ein weiteres Kind verkürzen. Nimmst du nur 1 Jahr, kannst du nur verlängern, wenn der AG zustimmt. Wenn du das EG nicht splittest, bist du ab dem 1. Geburtstag "ohne Geld". Splittest du es, kommst du ca bis zum 22. Lebensmonat. (ohne Geld = nur noch Kindergeld) Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
Ich habe Elternzeit folgendermaßen beantragt: 1 Jahr bleibe ich komplett daheim - ist dann ja über das Elterngeld finanziell aufgefangen. 2. Jahr arbeite ich in Teilzeit (25-30) Std, statt wie vor der geburt in Vollzeit (40 Std). Auch in der Elternzeit darf man arbeiten, nur eben nicht mehr als 30 Std die Woche. Das 3.te Jahr habe ich gleich mit angemeldet, allerdings darauf hingewiesen, das ich das nach Absprache nehme. Sprich, ich kann mir dann aussuchen, bleibe ich daheim, gehe ich weiter in Teilzeit arbeiten, oder nehme ich das 3te Jahr gar nicht. Vorteil zudem, man muß das 3te jahr nicht im Anschluß an das 2te nehmen, sondern kann es auch zu einem späteren Zeitpunkt dann in Absprache nehmen, zB zur Einschulung.
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