Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wieviel Elterngeld nach 2 Jahren??

Frage: Wieviel Elterngeld nach 2 Jahren??

Jenny25

Beitrag melden

Hallo Frau Bader! Wieviel beträgt der Geschwisterbonus, wenn ich erst ein Kind habe? Und: sollte ich Elternzeit auf 2 Jahre aufteilen (beim 1.kind) und ich werde dann schwanger (ca. zum Ende der Elternzeit vom 1. Kind) wieviel Elterngeld bekomme ich dann, wenn ich vor dem 1. Kind vollzeit gearbeitet hab? Mein netto Gehalt beträgt 1165€ ! Und: Darf man TZ arbeiten wenn man noch in EZ ist? Oder wird einem das Geld angerechnet wenn man Elterngeld bekommt? Vielen dank schonmal für ihre Antwort!!! Liebe Grüße


SumSum076

Beitrag melden

Geschwisterbonus sind 10% vom Elterngeld, mindestens aber 75 Euro, bis das ältere Kind 3 Jahre alt wird. Wenn du erst 1 Kind hast, gibts ja noch keine Geschwister. Also auch keinen Geschwisterbonus. ;-) Wenn das zweite Kind gegen Ende der zweijährigen Elternzeit, also rund um den 2. Geburtstag des ersten Kindes kommt, gibts beim Elterngeld nur den Mindestsatz von 300 Euro zuzüglich Geschwisterbonus. Es sei denn, du gehst zwischen dem 1. Geburstag des ersten Kindes und der Geburt von Kind 2 wieder arbeiten. Dabei ist auch Teilzeit in Elternzeit möglich mit bis zu 30 Std pro Woche. Dein Lohn würde nach dem ersten Geburtstag (Bezugszeitraum) nicht aufs Elterngeld angerechnet, selbst wenn du es gesplittet hättest. Es erhöht aber dein Elterngeld für Kind 2. Gruß Sabine


Jenny25

Beitrag melden

Ganz schön kompliziert alles! :-( ich habe noch kein Kind und werde mir damit noch ein Jahr zeit lassen! ;-) wollte mich vorab aber mal informieren wie das alles so ist mit dem Geld! Also: Sollte ich dann nach dem 1. Kind Teilzeit arbeiten gehen, dann erhöht sich das Elterngeld wenn Kind Nr. 2 kommt, oder? Also mehr als 300€ ? Dazu kommt ja noch das Kindergeld?? Und wegen der Aufteilung ob 1-3 Jahre ELternzeit: Muss ich mich da schon am Anfang festlegen wie lang ich die EZ nehmen werde? Was ist wenn ich 2 Jahre nehme und ich aber das 3. Jahr auch noch nehmen möchte? Was bekomm ich dann an Geld im 3. Jahr ?? 100.000 fragen... :-( Sorry Danke für die schnelle Antwort!!!!! :-) Glg


SumSum076

Beitrag melden

Ich empfehle dir die Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Familienministerium, da wird eigentlich das allermeiste gut erklärt! Du musst dich am Anfang (kurz nach der Geburt) für einen 2-Jahres-Raum festlegen. Sinnvoll ist es, 2 Jahre anzumelden! Da kann man das dritte Jahr problemlos anhängen, aber auch problemlos wg Mutterschutz für ein weiteres Kind verkürzen. Nimmst du nur 1 Jahr, kannst du nur verlängern, wenn der AG zustimmt. Wenn du das EG nicht splittest, bist du ab dem 1. Geburtstag "ohne Geld". Splittest du es, kommst du ca bis zum 22. Lebensmonat. (ohne Geld = nur noch Kindergeld) Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich habe Elternzeit folgendermaßen beantragt: 1 Jahr bleibe ich komplett daheim - ist dann ja über das Elterngeld finanziell aufgefangen. 2. Jahr arbeite ich in Teilzeit (25-30) Std, statt wie vor der geburt in Vollzeit (40 Std). Auch in der Elternzeit darf man arbeiten, nur eben nicht mehr als 30 Std die Woche. Das 3.te Jahr habe ich gleich mit angemeldet, allerdings darauf hingewiesen, das ich das nach Absprache nehme. Sprich, ich kann mir dann aussuchen, bleibe ich daheim, gehe ich weiter in Teilzeit arbeiten, oder nehme ich das 3te Jahr gar nicht. Vorteil zudem, man muß das 3te jahr nicht im Anschluß an das 2te nehmen, sondern kann es auch zu einem späteren Zeitpunkt dann in Absprache nehmen, zB zur Einschulung.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader,  ich habe noch eine Frage.  Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld).  Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe?  Vielen Dank im Voraus,  Elvira 

Hallo,  ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss.  Ich wollte alles rechtskonform machen.  2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...

Guten Tag, wir haben am 15.01.2026 unser zweites Kind bekommen. Unser erstes Kind wurde im März 2023 geboren und meine Frau hat anschließend bis Januar 2025 Elterngeld bezogen. Sie ist seit der Geburt des ersten Kindes zuhause, hat aber mit einer Freundin im März 2025 ein Gewerbe gestartet. Bei der Beantragung des Elterngeldes für unser zweites ...

Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet.  Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze.  Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße  Maria

Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt.  Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...

Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können uns vielleicht weiterhelfen, weil wir beim ersten Kind leider schlechte Erfahrungen mit dem Elterngeld gemacht haben und später einiges zurückzahlen mussten. Deshalb möchten wir diesmal vorher alles möglichst genau verstehen. Mein Mann verdient aktuell ungefähr 2.200 € netto in seinem Hauptjob und möchte ...

Guten Morgen,  wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...