Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wieivel Elterngeld nun???

Frage: Wieivel Elterngeld nun???

filips_mum

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Hallo Frau Bader, ich bin schwanger und habe nun so viele unterschiedliche Meinungen gehört, dass ich nun gar nicht mehr weiß, welche richtig ist. Mein zweites Kind wird voraussichtlich am 12.08.2014 geboren werden. Mein Sohn ist am 25.10.2012 zur Welt gekommen.Ich bin nun um 2. Elternzeitjahr und habe das erste Elterngeld auf ein Jahr bekommen. Ich habe auch schon bei meiner Elterngeldstelle angerufen, die Dame war allerdings nicht sehr freundlich und wusste auch nicht wirklich was, selbst vom Geschwisterbonus wusste sie nix.... Ich hoffe hier bekomme ich mehr Informationen. Danke vorab


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. http://www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner (ist vom Ministerium) Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Wenn Du seither nicht wieder gearbeitet hast zählt jeder Monat vom 25.10.2013 bis zum neuen Mutterschutz als Nullrunde fürs neue Elterngeld. Sind dann also etwa 8 Monate mit 0€ und 4 Monate mit altem Gehalt. Daher wird es wohl auf die 300€ Mindestsatz + 75€ Geschwisterbonus hinauslaufen bis das erste Kind 3 Jahre alt ist. Die erste Elternzeit kannst Du zum Tag vor dem neuen Mutterschutz beenden und bekommst vollen Mutterschutzlohn.


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