Diesteffi88
Liebe Frau Bader, Ich bin alleinerziehend, meine Elternzeit endet zum 9. Januar 2019, am 3. Geburtstag meiner Tochter. Nun habe ich einen Anruf meiner Arbeitsstelle erhalten, dass sie mich schon ab August diesen Jahres brauchen könnten. Ich bin dem gar nicht abgeneigt, denn ich bin derzeit noch auf Hartz IV angewiesen (+ Unterhaltsvorschuss + Kindergeld + Betreuungsgeld) und freue mich, wieder eigenes Geld verdienen zu können. Ich kann mit 50% wieder einsteigen, dass sind knapp 20 Stunden. Muss ich aber das vorzeitige Ende der Elternzeit irgendwo melden? Ich weiß noch nicht, welches Gehalt ich unterm Strich verdienen werde, was mache ich, wenn es nicht ausreicht, wovon ich jetzt mal ausgehe? Welche Hilfen kann ich beantragen? Hinzu kommen die Kosten für die Krippe. Wohin wende ich mich um Unterstützung zu den Kosten oder gar Kostenübernahme zu beantragen? Ich hoffe, ich bin bei Ihnen überhaupt richtig mit meinen Fragen. Vielen Dank im voraus.
Hallo, Sie dürfen doch in der Elternzeit bis zu 30 Stunden arbeiten. Machen Sie ein Zusatzvertrag und alles ist gut. Wenn das Geld nicht reicht, können Sie immer noch ergänzendes Hartz IV beantragen. Liebe Grüße NB
sternenfee75
Du musst die EZ doch nicht beenden, lass dir einen Zusatzvertrag befristet auf die EZ geben und arbeite TZ in EZ. Im Jan 2019 kannst du dann wieder mit deinem alten Vertrag starten. So hast du Kündigungsschutz und kannst erstmal sehen, wie es klappt.
Dojii
Meine Vorrednerin hat eigentlich schon alles gesagt. Der Trick ist, in der Elternzeit darfst du bis zu 30h pro Woche arbeiten, ohne die Elternzeit beenden zu müssen.
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