Sunshineangel
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Mann ist derzeit beruflich in einer stellvertretenden Führungsposition. Nun soll die Firma umstrukturiert werden und es wird überlegt, meinen Mann seiner jahrelangen Personsalführung zu entbinden. Nun zu meiner Frage: er möchte gern 5 oder 6 Monate in Elternzeit gehen. Wenn er anschließend wieder ins Berufsleben zurückkehrt, hat er Anspruch auf eine vergleichbare Stelle mit gleicher Gehaltsgruppe? Oder kann ihm dies "weggenommen" werden? Es wäre nett, wenn Sie die notwendigen Paragrafen mit nennen könnten. Vielen Dank.
Hallo, nach Arbeitsvertrag Anspruch auf vergleichbare Tätigkeit u Lohn. Liebe Grüße NB
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