Guten Abend Frau Bader, mein Mann wird für die Lebensmonate 1 und 2 Elterngeld beziehen. Ich bekomme acht Wochen lang Mutterschutzgeld. Beantrage ich für die Lebensmonate 1-12 Elterngeld bekomme ich im ersten Monat kein Elterngeld und im zweiten nur einen kleinen Teil, da ich ja Mutterschutzgeld beziehen werde. Ist es dann nicht günstiger für die Lebensmonate 3-14 Elterngeld zu beantragen, da uns dann kein Geld verloren geht? Mein Elterngeld soll als halber Monatsbeitrag ausgezahlt werden. Dann bekomme ich das Geld vom 15-26 Lebensmonat als verlängerte Auszahlung. Kann ich trotzdem nach 24 Monaten arbeiten gehen? Oder muss ich dann z.B. die LM 3 und 4 als vollen Monat und die LM 5-15 als halbe Monate beantragen? Dann endet nach 24 Monaten der Elterngeldbezug. Vielen Dank für ihre Tips
von Helene13 am 22.05.2015, 21:12