Helene13
Guten Abend Frau Bader, mein Mann wird für die Lebensmonate 1 und 2 Elterngeld beziehen. Ich bekomme acht Wochen lang Mutterschutzgeld. Beantrage ich für die Lebensmonate 1-12 Elterngeld bekomme ich im ersten Monat kein Elterngeld und im zweiten nur einen kleinen Teil, da ich ja Mutterschutzgeld beziehen werde. Ist es dann nicht günstiger für die Lebensmonate 3-14 Elterngeld zu beantragen, da uns dann kein Geld verloren geht? Mein Elterngeld soll als halber Monatsbeitrag ausgezahlt werden. Dann bekomme ich das Geld vom 15-26 Lebensmonat als verlängerte Auszahlung. Kann ich trotzdem nach 24 Monaten arbeiten gehen? Oder muss ich dann z.B. die LM 3 und 4 als vollen Monat und die LM 5-15 als halbe Monate beantragen? Dann endet nach 24 Monaten der Elterngeldbezug. Vielen Dank für ihre Tips
Hallo, das geht natürlich nicht, die Monate mit Mutterschutzgeld werden immer der Mutter angerechnet. Liebe Grüße NB
sternenfee75
Das geht nicht, die ersten 2 Monate werden immer der Mutter angerechnet, der Vater kann natürlich parallel dazu seine 2 Monate nehmen. Nach 12 Monaten ist dann Schluss, wenn man die Auszahlung splittet, ist übrigens schon nach 22 Monaten Schluss. 2 Monate Mutterschutzgeld, 10 Monate EG = 20 Halbe Monate. Arbeiten gehen ohne Anrechnung kann man schon nach dem 1. Jahr, da sich nicht der Bezugszeitraum verlängert, sondern nur die Auszahlung.
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