Wiedereinstieg in den Beruf während verlängerter EG-Auszahlung?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wiedereinstieg in den Beruf während verlängerter EG-Auszahlung?

Guten Abend Frau Bader, mein Mann wird für die Lebensmonate 1 und 2 Elterngeld beziehen. Ich bekomme acht Wochen lang Mutterschutzgeld. Beantrage ich für die Lebensmonate 1-12 Elterngeld bekomme ich im ersten Monat kein Elterngeld und im zweiten nur einen kleinen Teil, da ich ja Mutterschutzgeld beziehen werde. Ist es dann nicht günstiger für die Lebensmonate 3-14 Elterngeld zu beantragen, da uns dann kein Geld verloren geht? Mein Elterngeld soll als halber Monatsbeitrag ausgezahlt werden. Dann bekomme ich das Geld vom 15-26 Lebensmonat als verlängerte Auszahlung. Kann ich trotzdem nach 24 Monaten arbeiten gehen? Oder muss ich dann z.B. die LM 3 und 4 als vollen Monat und die LM 5-15 als halbe Monate beantragen? Dann endet nach 24 Monaten der Elterngeldbezug. Vielen Dank für ihre Tips

von Helene13 am 22.05.2015, 21:12



Antwort auf: Wiedereinstieg in den Beruf während verlängerter EG-Auszahlung?

Hallo, das geht natürlich nicht, die Monate mit Mutterschutzgeld werden immer der Mutter angerechnet. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.05.2015



Antwort auf: Wiedereinstieg in den Beruf während verlängerter EG-Auszahlung?

Das geht nicht, die ersten 2 Monate werden immer der Mutter angerechnet, der Vater kann natürlich parallel dazu seine 2 Monate nehmen. Nach 12 Monaten ist dann Schluss, wenn man die Auszahlung splittet, ist übrigens schon nach 22 Monaten Schluss. 2 Monate Mutterschutzgeld, 10 Monate EG = 20 Halbe Monate. Arbeiten gehen ohne Anrechnung kann man schon nach dem 1. Jahr, da sich nicht der Bezugszeitraum verlängert, sondern nur die Auszahlung.

von sternenfee75 am 22.05.2015, 22:35



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