Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wiedereinstieg in den Beruf erst Abfindung dann nicht

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wiedereinstieg in den Beruf erst Abfindung dann nicht

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Hallo, benötige dringend Rat. Mein AG bat mir von sich aus eine Abfindung an, wenn ich nach dem EU nicht wiederkomme. Habe zugestimmt, obwohl ich ihn wissen ließ, daß ich eigentlich wiederkommen möchte, trotz baldigen 2. Schwangerschaftswunsch. Alles war klar, nur noch nichts schriftliches. Mein EU endet am 2.6.03. Nun plötzlich will er mich doch wieder einsetzen, obwohl er weiß daß ich schon lang auf meine 2. Schwangerschaft warte. Ich denke er will pokern, um nun doch um die Abfindung herumzukommen. Wenn ich nun zusage, und am 1. Arbeitstag absage, weil ich so plötzlich keine Betreuung für mein Kind bekomme, kann ich rechtlich belangt werden? Habe meiner Tagesmutter abgesagt, da ich ja die Abfindung erhalten sollte. Nun steh ich dumm da. Kindergärten sind auch alle voll. Vielen Dank für die Rückantwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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HAllo, ja, Sie können belangt werden. Der AG darf fristlos kü und Sie sind beim AA gesperrt. Gruß, NB


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