Wiedereinstieg in Beruf nach Elternzeit (Beamtin)

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wiedereinstieg in Beruf nach Elternzeit (Beamtin)

Hallo, ich bin alleinerziehende Mutter und Beamtin in Bayern. Im Herbst diesen Jahres werde ich nach der Elternzeit in meinen Job zurückkehren und in diesem Zusammenhang ergeben sich für mich etliche Fragen/Probleme. Ich schieße einfach mal los: 1. Habe ich als alleinerziehende Mutter ein Recht darauf, in Teilzeit wieder anfangen zu können ? 2. Inwieweit ist mein Arbeitgeber dazu "verpflichtet", mich mit der gewünschten Wochenarbeitszeit zu beschäftigen ? Ich würde gerne mit 30 - max. 35 WoStd. arbeiten, da eine andere Arbeitszeit (sprich die vom Chef angebotene Halbtags- / Vollzeitbeschäftigung - die beide seinerseits kein Problem wären) zum einen finanziell, zum anderen kinderbetreuungstechnisch nicht klappt. Anm.: Eine Wiederbeschäftigung in meinem alten Tätigkeitsbereich ist nicht mehr möglich, da dort alle Stellen inzwischen fest besetzt sind - es muß also ohnehin ein komplett neuer Aufgabenbereich für mich "gebastelt" werden, was in arbeitszeittechnischer Hinsicht ja einen gewissen Spielraum lassen würde. 3. Kann eine Anfrage meinerseits, ob eventuell eine Aussicht auf teilweise Telearbeit von zu Hause aus möglich wäre, um von den gewünschten 30 - 35 WoStd. auf die volle Arbeitszeit zu kommen (denn das wäre die optimalste Lösung aus meiner Sicht), kategorisch mit der Begründung abgelehnt werden, daß ich damit dann einen Präzedenzfall liefern und alle paar Minuten dann ein anderer daherkommen würde und das will ? Inwieweit ist für öffentliche Verwaltungen die "Telearbeitsplatzverordnung" verbindlich, sprich, könnte ich mich darauf berufen ? 4. Wie lange vor Wiederantritt meines Dienstes habe ich ein Recht darauf, definnitiv zu erfahren, mit welcher Wochenstundenzahl ich wiederbeschäftigt werde ? Mein Chef will sich nämlich frühestens ca. 2 Monate vor Dienstantritt dazu äußern, weil er "nicht weiß, was bis dahin noch alles im Büro passiert" - und das erscheint mir zu kurzfristig; zumal ich mich bei evtl. tatsächlich nur halbtäglicher Beschäftigung ja noch um einen zusätzlichen Nebenjob kümmern müßte, der einerseits mit der Kinderbetreuung vereinbar wäre, andererseits den "Verdienstverlust" durch "nur Halbtagsjob" ausgleichen würde. Viele Fragen, ich weiß - aber ich stehe momentan irgendwie im "Nirwana" und sehe mich schon den Bach runtergehen ... Vorab schonmal DANKE für die Antwort !!!

Mitglied inaktiv - 04.02.2006, 10:01



Antwort auf: Wiedereinstieg in Beruf nach Elternzeit (Beamtin)

Hallo, ich kann da gar nicht so recht helfen, weil ich nicht weiß, wer Ihr Dienstherr ist Land - Bund? Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.02.2006



Antwort auf: Wiedereinstieg in Beruf nach Elternzeit (Beamtin)

Ich weiß nicht, wie oft ich es noch schreiben soll, damit Du es mir glaubst;-) Deine Situation ist, wenn Du in Bayern lebst, hier geregelt: http://www.servicestelle.bayern.de/bayern_recht/recht_db.html?http://by.juris.de/by/BG_BY_1998_Art80b.htm Nicht der Dienstherr bestimmt, wann und wie Du zu arbeiten hast, sondern Du teilst ihm spätestens 6 Monate vor Dienstantritt mit, welche Stundenanzahl Du leisten wirst. Auf Diskussionen mit Vorgesetzten und/oder KollegInnen würde ich mich gar nicht einlassen, sondern alles schriftlich und unter stetiger Einbeziehung des Personalrates regeln. Dein Dienstherr hat mit Sicherheit so viele Bedienstete, dass die Wahrscheinlichkeit "dienstlicher Hinderungsgründe" gegen Null tendiert. Einen Anspruch auf einen Telearbeitsplatz hast Du hingegen nicht. Keine Behörde muss solche Plätze einrichten. Wenn Du Dich diesbezüglich bei einer Unter-Gewerkschaft des Deutschen Beamtenbundes (ich selber bin seit fast 20 Jahren KOMBA-Mitglied) erkundigst, werden sie Dir dort das oben Gesagte bestätigen, da bin ich mir sicher.

Mitglied inaktiv - 04.02.2006, 20:44



Antwort auf: Wiedereinstieg in Beruf nach Elternzeit (Beamtin)

Nachtrag: Schalte auch von Anfang an Eure Gleichstellungsbeauftragte ein!

Mitglied inaktiv - 05.02.2006, 09:35



Antwort auf: Wiedereinstieg in Beruf nach Elternzeit (Beamtin)

... umfaßt gerade mal 30 Hansel - ich glaube nicht, daß ich da mit Personalrat ("mein" Personalrat ist mein eigener (Ex-)Gruppenleiter) und Gleichstellungsbeauftragter (sofern wir letzteres überhaupt haben - glaube ich nämlich nicht) recht weit komme. Das ist ja das Problem ... Aber die Fundstellen, die Du angegeben hast, schaue ich mir mal an. Danke ... Dennoch hätte ich gerne auch noch die Meinung einer juristisch ausgebildeten Person dazu ! *;o) zu Murmeline* LG Andrea

Mitglied inaktiv - 05.02.2006, 11:53



Antwort auf: Wiedereinstieg in Beruf nach Elternzeit (Beamtin)

Frau Bader, ich arbeite in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (Berufsgenossenschaft), also kommunal ... ;o)

Mitglied inaktiv - 06.02.2006, 17:57



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