Port
Frau wird nach 1 Jahr Elternzeit krank und ist langzeit krankgeschrieben. Ab November soll die Arbeitsfähigkeit nach Reha wiederhergestellt sein. Nun hat sie noch Urlaub aus 2020, der am Ende des Jahres verfallen würde. Kann sie diesen mit dem Urlaub aus 2021, was dann etwa 3 Monate wären, zusammenhängend nehmen? Kann die Wiedereingliederung dann im Februar starten oder muss sie gleich voll einsteigen? Während des Urlaubs wird sie ja voll bezahlt, jedoch während der eventuell folgenden Wiedereingliederung müsste sie eine AU haben, soweit ich weiß.
Hallo, vom Gefühl her würde ich sagen das es nicht geht. Um Urlaub nehmen zu können, muss ja gesund sein, sonst würde der Urlaub ja wieder gutgeschrieben werden. Wie die Daten so ganz sind, habe ich nicht verstanden. Grundsätzlich kann sie den Urlaub, der vor der Elternzeit entstanden ist, in dem Jahr nehmen, indem die Elternzeit endet und im Folgejahr. Liebe Grüße NB
Felica
Warum verfällt der Urlaub? Der würde doch nur verfallen wenn es AN und AG nicht möglich war den Urlaub zu nehmen. Aber der Punkt liegt hier doch nicht vor. Die AN hat 2020 Urlaub erworben, vor der EZ, war ein Jahr in EZ, was dann wohl erst in 2021 geendet hat. Der Urlaub aus vor der EZ verfällt aber erst am 31.12 des Folgejahres nach Ende der EZ, was am 31.12,2022 wäre. Der Urlaub den sie im Laufe der AU und Wiedereingliederung erwirbt, verfällt dagegen am 31.03.2022. Davon ab scheint sie, vorher VZ gearbeitet zu haben und hat auf TZ reduziert, Fraglich ist also ob die TZ nun nicht innerhalb der EZ erfolgt, dann wäre es nicht Ende 2022 sondern erst deutlich später. Davon ab sieht der Gesetzgeber eigentlich vor, das VZ-Urlaub auch in VZ genommen werden muss. Mit vorheriger TZ-Urlaub wären 3 Monate Urlaub ja gar nicht möglich, das geht nur wenn den Fehler gemacht wurde, das man den VZ-Urlaub in TZ umgeändert hat. So oder so, ob die Wiedereingliederung nahtlos, also ohne Urlaub dazwischen, an die AU erfolgen muss, würde ich bei der KK erfragen. 3 Monate an einem Stück würde ich persönlich aber nicht empfehlen.
Port
Sie denkt, der Urlaub aus 2020 verfällt Ende 2021??? Und der aus 2021 verfällt Ende 2022? Ist das falsch? Sie möchte nicht sofort arbeiten nach der Arbeitsfähigkeitsbescheinigung. Sie würde gern diese beiden Urlaubsjahre 2020 und 2021 hinten anhängen. Einen längeren Urlaub machen, Kind in Kita eingewöhnen und einfach nur tun, was sie will. Wann soll sie denn sonst den Urlaub jemals loswerden?
Port
Sie war 2020/2021 krank NACH Elternzeit und ist noch im Krankengeld. Nun kommt die Reha und da wird sie eventuell als arbeitsfähig entlassen. Danach will sie erst einmal den Urlaub aus 2020/2021 vollständig nehmen und dann Wiedereingliederung bzw. arbeiten in Vollzeit.
Felica
Gib mal das Datum wann die EZ geendet hat. Wie gesagt, hat die 2021 geendet, verfällt der Urlaub aus vor der EZ erst Ende 2022. Hat die EZ bereits 2020 geendet, dann Ende 2021. Urlaub den sie nach Ende der EZ beworben hat, dagegen bereits Ende März 22 bzw bei extrem langen Krankenstand, wenn sie den also noch verlängert, spätestens nach 15 Monaten des Jahres. Schau mal hier: https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/wann-urlaub-zu-uebertragen-ist-und-wann-freie-tage-verfallen_76_391108.html In der EZ hat sie ja keinen Urlaub erworben, außer der AG hat auf die Kürzung verzichtet. Es kann sich also nur aus Urlaub von vor der EZ handeln. Und wie gesagt, da sagt der Gesetzgeber, Urlaub von vor der EZ endet am Ende des Folgejahres in dem die EZ endet! Nicht in dem Jahr wo der Anspruch erworben wurde. Davon extra sehen muss sie aber den Urlaub den sie seit dem Ende der EZ erworben hat. da sie langfristig krank war, kann sie sich auf den 31.03.22 beziehen und nicht auf den 31.12,21 als Stichtag. Diesen Urlaub sollte sie also erst nehmen. Meiner Meinung nach kann sie nach der Reha keinen Urlaub nehmen sondern erst nach der Wiedereingliederung. Den die AU muss nahtlos erfolgen, sie hätte aber eine Lücke wenn sie im Urlaub ist. Den während des Urlaubes wäre sie ja nicht im Krankengelds, sondern würde vom AG bezahlt werden. Wie gesagt, dringender Rat, sie soll sich an die KK wenden ob das möglich ist. Ich würde wie gesagt sagen nein. Ob der Urlaub dann verfällt oder nicht spielt auch keine Rolle, das ist dann schlicht und einfach persönliches Pech. Aber ich wüsste echt gerne mal wie man auf 3 Monate Resturlaub kommt. Sie müsste ja den kompletten Jahresurlaub als Resturlaub vor der EZ haben, ein Jahresurlaub für das Jahr EZ bekommen (weil AG nicht gekürzt hat) und nun für ein Jahr nach der EZ. Hier übrigens der Rechtsanspruch dazu, auch wegen der Frage wann er verfällt: https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html Wie sicher bist du dir, das ihr das Personalbüro diesen Urlaubsanspruch genannt hat? Nicht das sie das nur meint.
User-1753445573
Bei einer Wiedereingliederung nach Hamburger Modell ist man weiter krankgeschrieben. Für Urlaub muss man gesund sein. Es geht nicht, nach der Reha Gesund zu sein für den Urlaub und dann wieder Krank geschrieben zu werden für die Wiedereingliederung. Wird die Krankenkasse so nicht mitmachen.
User-1769871192
Formal würde ich das mit dem Kostenträger abklären. Inhaltlich ergibt die Planung jedoch keinen Sinn. In der Reha sollst Du für den Wiedereinstieg in den Beruf fit gemacht werden, nicht für den Urlaub.
cube
Während einer Wiedereingliederung ist man noch AU. Um Urlaub nehmen zu können, muss man voll arbeitsfähig sein. Das hieße hier ja dann, sie wird erst mal voll arbeitsfähig geschrieben, macht urlaub - und dann soll die AU bzgl. der Erkrankung wieder aufleben um die Wiedereingliederung machen zu können. Das wird meiner Meinung nach rechtlich nicht zulässig sein. Entweder ist sie gesund und voll arbeitsfähig, dann kann sie auch den Urlaub nehmen - oder sie ist eben nicht voll einsatzfähig und gemäß Hamburger Modell noch AU, dann auch kein Urlaub.
MamaausM
Mein Mann musste auch erst die Wiedereingliederung machen (1 Woche 2 h, eine Woche 4h und dann 6 h) und konnte dann erst den Resturlaub aus dem Vorjahr nehmen. Anders wäre es ja auch nicht gegangen.
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