Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wieder schwanger

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Wieder schwanger

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, am 18.12.2010 läuft meine Elternzeit aus. In meinem Elternzeitantrag habe ich damals vergessen, die Elternzeit zeitlich einzugrenzen. Dort steht lediglich: Hiermit beantrage ich Elternzeit ab dem 18.12.2009 ..... Mündlich abgesprochen mit AG war ein Jahr. Nach der Elternzeit will ich wieder Teilzeit arbeiten. In einem Gespräch hat mein AG dies abgelehnt mit der Begründung, ich könnte ja noch mal schwanger werden. Daher will er mir zum nächstmöglichen Termin kündigen. Jetzt habe ich tatsächlich erfahren, daß ich wieder schwanger bin. Da ich den Antrag auf Teilzeit bisher nur mündlich gestellt habe (und dieser auch mündlich abgelehnt wurde), frage ich mich nun,ob mein AG nach Bekanntwerden der Schwangerschaft darauf bestehen kann, daß ich weiter in Elternzeit bleibe(da ich diese zeitlich ja nicht eingegrenzt habe). Kann er das? Ich will und aus finanzieller Sicht muß ich auch wieder arbeiten. Vielen Dank,mfg,leo09


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Sie haben Kündigungsschutz 2. Einen Anspruch auf TZ haben Sie, wenn der Betrieb mind 15 An hat u keine betrieblichen Gründe entgegenstehen Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Dein AG kann behaupten, ihr hättet 3 Jahre abgesprochen und drauf bestehen, dass du zuhause bleibst. Du kannst sagen, es war nur 1 Jahr vereinbart und deine Arbeitskraft zur Verfügung stellen (also nach der Elternzeit zur Arbeit gehen/dich dort sehen lassen). Der Rest wäre wohl über Anwälte zu klären... Gibt es irgendjemanden, der irgendeine der mündlichen Absprachen bezeugen kann? Wenn nicht, wirds echt schwierig! Für jede Seite! Da freuen sich die Anwälte, denn es steht Aussage gegen Aussage... Du hättest damals dich für 2 Jahre festlegen müssen. Aber dein AG hätte dir die Elternzeit schriftlich bestätigen müssen. Ein Trost: zumindest kann er dich nicht kündigen! Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Dann sollte ich doch am besten jetzt noch versuchen, den Antrag auf Teilzeit schriftlich bestätigen zu lassen, oder? Ablehnen kann er Ihnen ja dann, aber ich hätte wenigstens etwas schriftliches in der Hand. Noch weiß er nichts von der Schwangerschaft. Gruß, leo09


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn du schriftlich hast, dass deine Elternzeit nach einem Jahr um ist, du Teilzeit arbeiten möchtest und er das ablehnt (weil er dir keine Teilzeit anbieten will), dann hättest du wieder deinen Vollzeitjob. Das bedeutet, du müsstest wieder voll arbeiten. Bedeutet aber auch, du hättest Anspruch auf das volle Mutterschaftsgeld und bekämst ein hohes Elterngeld. Genehmigt er dir die Teilzeit, müsstest du auch wieder arbeiten, du hättest Anspruch beim Mutterschaftsgeld auf den Teilzeitlohn und bekämst ein verringertes Elterngeld (Berechnung auf Teilzeitlohn). Bleibst du in Elternzeit (ohne Arbeit), bekommst du nur denn KK-Anteil beim MuSchu-Geld und wohl noch weniger Elterngeld. Beim Elterngeld hängt viel davon ab, wann dein 1. Kind geboren wurde. Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, daß ich Kündigungsschutz aufgrund der Schwangerschaft habe, verstehe ich. Anspruch auf Teilzeit habe ich nicht, da weniger als 15 AN. Mündlichen Antrag auf Teilzeit lehnt AG ab, mit Begründung, ich könnte ja noch mal schwanger werden. Da ich beim Elternzeitantrag vom ersten Kind die Elternzeit nicht zeitlich eingegrenzt habe, frage ich mich nun, ob mein AG behaupten kann,daß ich noch in Elternzeit bin/bleiben muß. Finanziell muß ich aber nach der Elternzeit wieder arbeiten gehen. Wie soll ich mich jetzt verhalten? 1. Antrag auf Teilzeit doch noch schriftlich stellen und auf Ablehnung warten? Dann wäre aber wenigstens klar, daß Elternzeit nach dem 1. Jahr zu Ende ist und ich hätte wieder ein Recht auf meinen alten Job. 2. auf angekündigte Kündigung warten und dann unverzüglich mitteilen, daß ich schwanger bin? Aber dann könnte er doch immer noch behaupten, daß ich in Elternzeit bin, oder? Vielen Dank, leo09


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn er dir die Kündigung gibt, ist er gleichzeitig der Meinung, dein Elternzeit ist zu ende. Denn die Kündigung kann er dir erst an deinem ersten Arbeitstag nach der elternzeit geben. Gruß Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader,  meine Elternzeit endet im Juli 2024 und ich bin aber bereits wieder schwanger. Der Mutterschutz beginnt Anfang Oktober. Ich würde gerne meine Vollzeitstelle bis dahin wieder aufnehemen die ich vor meiner ersten SS hatte. Am liebsten würde ich die Elternzeit verkürzen und ab Juni schon anfangen um mein elterngeld aufzub ...

Hallo :) Ich bin aktuell schwanger und  Entbindungstermin ist der 27.09.2024. Wir haben aktuell vor, dass ich für 12 Monate Basiselterngeld beziehe und danach wieder in Teilzeit arbeiten gehe. Gleichzeitig hat sich uns die Frage gestellt wann ich wieder schwanger werden müsste, bzw. wann das 2. Kind auf die Welt kommen sollte damit man dasselbe ...

Hallo :) Hab im Mai 2023 mein erstes kind bekommen und war 1 jahr in Elternzeit . Hatte jetzt aber eine Kündigung noch wären der Elternzeit bekommen durch einen Pächter wechsel da keine Mitarbeiter übernommen wurden. Bin jetzt seit ca. 1 Monat Arbeitslos und beziehe ALG 1. Letzte Woche habe ich einen Positiven test gemacht Entbindungstermin wär ...

Hallo liebe Frau Bader, ich habe folgende Frage: Ich befinde mich derzeit in Elternzeit. Diese sollte eigentlich ab Oktober enden. Ich bin derzeit aber wieder schwanger (voraussichtlicher Entbindungstermin: 28.01.2025), was bedeutet ich würde mich ab Mitte Dezember bereits wieder im Mutterschutz befinden. Nun ist mein Arbeitgeber insolven ...

Hallo liebe Frau Bader, ich bin in der Elternzeit erneut schwanger geworden.  Meine Elternzeit geht insgesamt 3 Jahre das "erste Elternzeitjahr" endet nun im November und damit auch das Elterngeld. Mein Entbindungstermin mit meinem neuen Baby wäre voraussichtlich Anfang Juni.  Jetzt hätte ich so wie ich es ausgerechnet habe 4 Monate di ...

Hallo liebe Frau Bader, ich bin in der Elternzeit erneut schwanger geworden.  Meine Elternzeit geht insgesamt 3 Jahre das "erste Elternzeitjahr" endet nun im November und damit auch das Elterngeld. Mein Entbindungstermin mit meinem neuen Baby wäre voraussichtlich Anfang Juni.  Jetzt hätte ich so wie ich es ausgerechnet habe 4 Monate di ...

Hallo liebe Frau Bader, ich bin in der Elternzeit erneut schwanger geworden.  Meine Elternzeit geht insgesamt 3 Jahre das "erste Elternzeitjahr" endet nun im November und damit auch das Elterngeld. Mein Entbindungstermin mit meinem neuen Baby wäre voraussichtlich Anfang Juni.  Jetzt hätte ich so wie ich es ausgerechnet habe 4 Monate di ...

Guten Abend :),  Ich bin noch in Elternzeit , eigentlich bis 12/25 . Meine Tochter wird im Dezember 2 . Ich bin jetzt erneut schwanger ( ganz frisch ). Was macht am meisten Sinn ? Mir kreisen jetzt viele Fragen im Kopf , wenn ich jetzt in Elternzeit bleibe diese dann wegen Mutterschutz beende , was bekomme ich dann für das 2. Kind an Elterngeld ...

Guten Tag, eigentlich würde ich ab Februar nach 14 Monaten Elternzeit wieder anfangen zu arbeiten (Beamtin). Nun bin ich wieder schwanger. Bis zum Mutterschutz würde ich genau drei Monate abreiten.. meine letzte Schwangerschaft mit Komplikationen und ich bin nun auch wieder sehr angeschlagen. Meine Gyn würde mich gern krankschreiben. Was mir unang ...

Hallo ich habe schon ähnliche Fragen gefunden, aber nicht genau das richtige.  Also schildere ich erstmal meine Situation: Mein Sohn ist im Dezember 2023 auf die Welt gekommen, meine Elternzeit läuft noch bis Ende Dezember 2025. Da ich nun im März zum letzten Mal Elterngeld bekomme, starte ich am 01.Mai wieder zu arbeiten in Teilzeit. Hierzu gibt ...