A21@11
guten tag , ich habe eine frage in july 2012 bin ich wieder bei der arbeit nach der elternzeit (2 jhare), un jetz in august mein ärztin sagt zu mir das ich 5 woche schwanger bin , ich arbeite als zimmermädchen meine arbeit ist schwear, wenn ich vielleicht nur ein par monate weiter arbeite und arbeitsverbot vom meine ärztin bekommen weil ich bin 40 jhare und diese schwangerschaft ist nicht leicht,würde ich trozdem meine lohngehalt vom die krankenkasse und mutherschaftsgeld bekommen, ich habe ein vollzeit umbrefristete vetrag, und habe ich bei diese hotel schon 3 jhare gearbeitet.ich warte biete eine anwort. danke.
Hallo, wenn Ihre Frauenärztin Ihnen ein Beschäftigungsverbot erteilt, bekommen Sie den Lohn ganz normal weiter. Liebe Grüße, NB
SumSum076
Wenn du ein Beschäftigungsverbot bekommst, bekommst du weiter den vollen Lohn bezahlt - von deiner Arbeit. Ebenso bekommst du im Mutterschutz das Geld von der Krankenkasse und von der Arbeit! Gruß Sabine
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