Mitglied inaktiv
Hallo! Ich bin mit meiner Zweiten Tochter im Mutterschutz. Sie ist gerade ein Jahr alt geworden! Nun würde ich gerne wenigstens wieder Teilzeit arbeiten gehen! Nun meine Frage: wird mir dadurch das Erziehungs- bzw. Kindergeld gekürzt? Mein Mann glaubt nämlich das wir dann über dem Satz sind und es dann gekürzt bzw. gestrichen wird??? Muß ich in meiner "alten" Firma kündigen bzw. Bescheid geben das ich woanders TZ arbeite? (Lohnsteuerkarte)? Und wenn ich jetzt nichts finden sollte, in welchen Zeitraum vor Ablauf des Mutterschutzes muß ich mich beim Arbeitsamt melden? Kann in meiner bisherigen Firma nämlich nicht als TZ-Kraft wieder einsteigen und werde dann kündigen müssen? Vielen Dank für Ihre Antworten!
Hallo, 1. Der alte AG muss zustimmen, kündigen müssen Sie nicht 2. Es wird nicht auf auf das KG, evtl. aber auf das EG angerechnet Libe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Kindergeld wird weiterhin gezahlt, hat nämlich nix damit zu tun, ob du arbeitest. Wenn ihr (einkommen deines mannes (vorjahr)+ dein einkommen (in den jeweiligen Lebensmonaten) über die Einkommensgrenzen kommt, wird es gemindert oder entfällt komplett. Du bist nicht mehr im Mutterschutz, sondern in Elternzeit. Du musst in deiner Firma bescheid sagen. Musst nicht kündigen da du in Elternzeit bist.
Mitglied inaktiv
Hallo, wenn dich deine Firma nicht TZeit unterbringen kann, dann sollen die dir kündigen und nicht du kündigst, denn wenn du kündigst, dann bekommst du kein Arbeitslosengeld für 3 Monate. Wenn du dich dann wo anders bewerben solltest, kann man denen immer noch erklären, warum du gekündigt hast. Liebe Grüße Sabine
Ähnliche Fragen
Guten Tag, wenn man nach der Elternzeit noch als Hausfrau zu Hause bleibt und dann nach ein paar Jahren wieder arbeiten geht und dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung steht, dann hat man aber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 und da man ja noch seinen Mann hat, der für einen aufkommen kann auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 2, das is ...
Hallo Frau Bader, ich hatte 2 J. Elternzeit beantragt und werde wieder arbeiten gehen, wenn mein Sohn 2 J. alt wird. Allerdings dann statt Vollzeit nur 24 Std./Woche. Muß ich hier etwas beachten? Mir schwirrt noch im Kopf rum, dass man 3 Jahre EZ nehmen kann und im 3. J. Teilzeit arbeiten kann. Was macht das für einen Unterschied? Freu ...
Hallo Nicola und alle anderen, mein Mann und ich stehen gerade vor einer schwierigen Entscheidung, welche uns schon einige schlaflose Nächte bereitet hat. Ich wende mich jetzt an Sie, in der Hoffnung, dass Sie mir sagen können, was in finanzieller/beruflicher Hinsicht die beste Entscheidung wäre. Folgendes Problem: Unsere Tochter (wird im Mai ...
Guten Tag Frau Bader Am 29.4.19 kam mein Sohn zur Welt Ich beziehe nun Elterngeld Basis für 1 Jahr. Heute hat mich meine Chefin gefragt ob ich nicht auf 450 Euro zuerst mal ab Januar einsteigen möchte und nach einem Jahr wieder Teilzeit. Ich habe bei der Landesbank angerufen dort hieß es nein sonst wird es neu berechnet bzw. abgezogen Gibt ...
In 1 Monat geht es wieder los. Blöden Zeitraum gewählt, Krankheiten sind da ja in Hochsaison, nun denn. Was wäre, wenn ich am ersten Arbeitstag mit Grippe oder so flach liege? EFZ oder Krankengeld in den ersten 4 Wochen? Natürlich würde ich mich irgendwie hin schleppen, wie sieht das denn am ersten Tag aus. Aber nur für den Fall. Ist das Proceder ...
Liebe Frau Bader, ich habe im Juni 2020 meinen Sohn zur Welt gebracht. Elterngeld erhalte ich bis 15.7.2021. Vor der Geburt hatte ich Elternzeit beantragt für zwei Jahre, mit der Option bereits nach einem Jahr wieder in Teilzeit zu arbeiten. Aus 2020 habe ich noch 25 Tage Resturlaub. Nun würde ich gerne am 16.7.21 wieder anfangen zu arbei ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit und beziehe Elterngeld. Durch den Erhalt des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld meines Arbeitgebers bekomme ich einige Monate weniger Elterngeld ausbezahlt, als ich Elternzeit beantragt habe. Nun ist meine Frage: Ab wann darf ich wieder arbeiten gehen? Nach letztmaligem Erhalt des Eltern ...
Ich arbeite nun seit knapp 4 Monaten wieder bei meinem Arbeitgeber, nach einem Jahr Elternzeit. Ich war vor meiner Elternzeit in der Buchhaltung. Natürlich wurde mein alter Platz mit jemand anderem ersetzt und sogar noch jemand anderes eingestellt. Jetzt hat es da ja natürlich keinen Platz mehr für mich und auch sonst nicht im Büro. Da meine Firma ...
Hallo;) In 5 Wochen endet meine Elternzeit und ich sollte wieder Teilzeit arbeiten gehen.Jetzt hatte ich gestern das Gespräch auf der Arbeit und wurde wieder voll eingeplant in der Arbeitsplanung.Jetzt habe ich heute erfahren ,dass ich schon in der 14.Woche schwanger bin.In unserer Firma bekommt man sofort ein Beschäftigungsverbot.Meine Frage ist ...
Guten Tag zusammengefasst ich bin von 2023-2026 in Elternzeit. 2023 und 2024 habe ich Elterngeld erhalten. Dieses ist jetzt vorbei. Die Elternzeit läuft aber noch. somit möchte ich 2025 bis 2026 max 25 Std wieder arbeiten. stellt das irgend ein Problem dar? Darf ich wieder arbeiten? Oder wird mir irgendwas gekürzt, da ich ja mal Eltern ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gehalt im Beschfätigungsverbot
- Anspruch auf Elterngeld bei hoher Abfindung im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes
- Krankmeldung mit Prognose
- Rechte und Pflichten
- Elternzeit
- Zu spät in der Kita Abweisung erlaubt?
- Änderung des Arbeitsvertrags nach Verkündung von Schwangerschaft
- Lügen
- Kindergartenausflüge
- Geruchsbelästigung durch Cannabis