MissDee77
Guten Tag, Frau Bader! Ich weiß, dass der Berechnung des Gehaltes während eines BVs 13 vergangene Wochen, oder aber wie in meinem Fall, da das BV vor Arbeitsanritt erteilt wird, der Durchschnitt des zu erwartenden Bruttolohns zugrunde liegt. In meinem Arbeitsvertrag wurde festgehalten, dass ich nach der Probezeit eine Lohnerhöhung sprich Höhergruppierung erhalten soll. Wirkt sich diese Erhöhung irgendwie aus oder verpufft sie einfach, da das Entgelt schon festgesetzt wurde? Und wie verhält sich dies bei der Berechnung des Elterngeldes? Für Ihre Antwort wäre ich sehr dankbar, denn für diese (sicher nicht ungewöhnliche ) Situation konnte ich bisher nichts finden. viele Grüße
Hallo, man bekommt das, was man ohne BV bekäme. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Die Antwort steht in §11 Abs. 2 MuSchG: Die Lohnerhöhung wird gewährt.
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