Fili20
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe bei k1in der Schwangerschaft direkt ein Beschäftigungsverbot erhalten und ging 1 Jahr in Elternzeit, erhielt Basiselterngeld und hatte zeitweise einen Zuverdienst von 80€ monatlich. Nun lief meine Elternzeit am 16.01 aus und ich ging wieder vollzeit arbeiten,bekam im Zuge dessen eine Lohnerhöhung. Nun bin ich wieder ungeplant schwanger und werde aufgrund meines Berufes ins Beschäftigungsverbot gehen. Meine Frage ist nun ob ich überhaupt weiterhin Anspruch auf die Lohnerhöhung habe, da ich ja keine 13 Wochen arbeiten ging(die Schwangerschaft trat nach ungefähr 5 Wochen vollzeitarbeit ein). Vielen Dank für die Antwort
Hallo, ja, haben sie. Liebe Grüße NB
mellomania
man bekommt im bv das was man ohne bekommt. sofern der AG keine ersatztätigkeiten bereitstellen kann. das gesetz hat sich hier zu etwas geändert, sodass dies erst eingehend geprüft werden muss, gerad hinsichtlich der homeofficemöglichkeiten.
Fili20
Ich bin Elektrikerin deswegen wird es mit Ersatztätigkeiten schwierig. Vielen Dank für die Antwort.
KielSprotte
Da kannst du Angebote und Rechnungen schreiben. Kundenbesuche machen um dir die Gegebenheiten vor Ort anzuschauen und entsprechende Angebote erstellen. Es ist ja nicht nur Baustelle, sondern auch Büro mit dem Beruf verbunden.
Fili20
Nein leider nicht, erstens kenne ich mich damit nicht aus und zweitens hat mein Betrieb keine Kapazität mehr für einen Büroplatz. Unser Tages Geschäft sind Reparatur Arbeiten in zm verzinkereien oder an Kran Anlagen. Laut Gefährsungsbeurteilung keine Chance
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