Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie wirkt sich ein Feiertag bei Teilzeit aus?

Frage: Wie wirkt sich ein Feiertag bei Teilzeit aus?

CB85

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Sehr geehrter Frau Bader, ich habe eine Frage zum Arbeitsrecht und hoffe, Sie können mir eine Auskunft geben. Nach der Geburt unserer Tochter werde ich demnächst wieder arbeiten. Zum ersten Mal 20 Stunden Teilzeit bei freier Zeiteinteilung. Wie verhält es sich in Wochen, in denen ein oder mehrere Feiertage sind? Muss ich trotzdem 20 Stunden arbeiten oder gibt es eine festgelegte Reduzierung der Zeit, beispielsweise 4 Stunden weniger pro Feiertag? Im Arbeitsvertrag steht hierzu nichts. Herzliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kommt darauf an, wie sich die Zeiten üblicherweise verteilen. Liebe Grüße NB


mellomania

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hä? versteh ich irgendwie nicht. wenn du eine 20 h woche hast, also 5 tage a 4 h und hast einen feritag drin, sind deine sollstunden eben nur 16. oder was hast du jetzt gemeint? sind die stunden gleichmäßig verteilt? oder arbeitest du unterschiedlich abe in der summe 20? dann fallen die stunden rasu, an denen der feiertag ist. ist doch bei vollzeit auch nicht anders...oder ich habs jetzt voll missverstanden was du meinst.


Mitglied inaktiv

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Wenn du freie Zeiteinteilung von Mo-Fr hast, dann sind es pro Tag 4 Sollstunden. Am Ostermontag sind diese 4 Zeitstunden dann frei (außer z.B. in der Gastronomie). Üblich ist, dass man sich auf bestimmte Arbeitstage festlegen muss, und danach berechnet sich die tägliche Sollarbeitszeit.


cube

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Wenn die freie Zeiteinteilung sich darauf bezieht, daß du täglich! 4 Std. zwischen zB 8-16 Uhr arbeiten kannst wann du wilst, hast du am Feiertag auch frei und arbeitest in dieser Woche nur 16 Std. Wenn die freie Zeiteinteilung sich auf die ganze Woche bezieht - es also egal ist, ob du mal 6 Std., mal nur 3 Std. täglich arbeitest, hast du den Feiertag sozusagen nicht frei und musst dennoch deine 20 Std. arbeiten. Schau mal in deinen Vertrag, wie die Arbeitszeit definiert ist: täglich oder auf die ganze Woche bezogen. Irgendetwas sollte da drin stehen.


Mitglied inaktiv

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Ich musste mich bei meiner TZ zumindest auf die Wochentage festlegen, an denen ich arbeite und dann wurde pauschal pro Tag die entsprechenden Stunden angesetzt, bin aber durch ein Gleitzeitkonto flexibel gewesen, wie viele Stunden ich jeweils tatsächlich an diesen Tagen arbeite. Das war dann auch so fixiert und die entsprechenden Feiertage, die auf die "Arbeitstage" fielen waren frei. Die, die auf meinen ohnehin freien Tag fielen wirkten sich eben nicht aus. Genauso bei Krankmeldungen u.ä. Gerade für letztere solltest Du das festlegen. Sonst ist auch nicht klar, wie viele Stunden dir jetzt pro Krankheitstag angerechnet werden. Ist pauschal nur von 20h irgendwie in der Woche die Rede, könntest Du die ja theoretisch dann an zwei Tagen arbeiten müssen, solltest Du z.B. mal Mo-Mi krankgeschrieben sein. LG Lilly


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