CB85
Sehr geehrter Frau Bader, ich habe eine Frage zum Arbeitsrecht und hoffe, Sie können mir eine Auskunft geben. Nach der Geburt unserer Tochter werde ich demnächst wieder arbeiten. Zum ersten Mal 20 Stunden Teilzeit bei freier Zeiteinteilung. Wie verhält es sich in Wochen, in denen ein oder mehrere Feiertage sind? Muss ich trotzdem 20 Stunden arbeiten oder gibt es eine festgelegte Reduzierung der Zeit, beispielsweise 4 Stunden weniger pro Feiertag? Im Arbeitsvertrag steht hierzu nichts. Herzliche Grüße
Hallo, das kommt darauf an, wie sich die Zeiten üblicherweise verteilen. Liebe Grüße NB
mellomania
hä? versteh ich irgendwie nicht. wenn du eine 20 h woche hast, also 5 tage a 4 h und hast einen feritag drin, sind deine sollstunden eben nur 16. oder was hast du jetzt gemeint? sind die stunden gleichmäßig verteilt? oder arbeitest du unterschiedlich abe in der summe 20? dann fallen die stunden rasu, an denen der feiertag ist. ist doch bei vollzeit auch nicht anders...oder ich habs jetzt voll missverstanden was du meinst.
Mitglied inaktiv
Wenn du freie Zeiteinteilung von Mo-Fr hast, dann sind es pro Tag 4 Sollstunden. Am Ostermontag sind diese 4 Zeitstunden dann frei (außer z.B. in der Gastronomie). Üblich ist, dass man sich auf bestimmte Arbeitstage festlegen muss, und danach berechnet sich die tägliche Sollarbeitszeit.
cube
Wenn die freie Zeiteinteilung sich darauf bezieht, daß du täglich! 4 Std. zwischen zB 8-16 Uhr arbeiten kannst wann du wilst, hast du am Feiertag auch frei und arbeitest in dieser Woche nur 16 Std. Wenn die freie Zeiteinteilung sich auf die ganze Woche bezieht - es also egal ist, ob du mal 6 Std., mal nur 3 Std. täglich arbeitest, hast du den Feiertag sozusagen nicht frei und musst dennoch deine 20 Std. arbeiten. Schau mal in deinen Vertrag, wie die Arbeitszeit definiert ist: täglich oder auf die ganze Woche bezogen. Irgendetwas sollte da drin stehen.
Mitglied inaktiv
Ich musste mich bei meiner TZ zumindest auf die Wochentage festlegen, an denen ich arbeite und dann wurde pauschal pro Tag die entsprechenden Stunden angesetzt, bin aber durch ein Gleitzeitkonto flexibel gewesen, wie viele Stunden ich jeweils tatsächlich an diesen Tagen arbeite. Das war dann auch so fixiert und die entsprechenden Feiertage, die auf die "Arbeitstage" fielen waren frei. Die, die auf meinen ohnehin freien Tag fielen wirkten sich eben nicht aus. Genauso bei Krankmeldungen u.ä. Gerade für letztere solltest Du das festlegen. Sonst ist auch nicht klar, wie viele Stunden dir jetzt pro Krankheitstag angerechnet werden. Ist pauschal nur von 20h irgendwie in der Woche die Rede, könntest Du die ja theoretisch dann an zwei Tagen arbeiten müssen, solltest Du z.B. mal Mo-Mi krankgeschrieben sein. LG Lilly
Ähnliche Fragen
Seit dem Ende meiner Elternzeit gehe ich wieder arbeiten. Ich arbeite 20Stunden in der Woche als Verkäuferin. Die Arbeitszeit verteilt sich im 3-Wochen-Rhythmus wie folgt: 1.Woche Mittwoch 8h, Freitag 8h 2.Woche Mittwoch 8h, Donnerstag 8h, Freitag 8h 3.Woche Mittwoch 8h, Freitag 8h, Samstag 4h Im Oktober sind bei uns 2 Feiertage die beide a ...
Hallo Frau Bader, wenn jemand im neuen Jahr anfängt in Elternzeit in Teilzeit mit Stundennachweis zu arbeiten, erhält er dann an Neujahr Gehalt, wenn das Jahr wie in diesem Jahr mit dem Feiertag beginnt? Nach meinem Verständnis berechnet sich das Gehalt an Feiertagen ja eigentlich aus dem Durchschnitt der vorhergehenden 13 Wochen. Danke für I ...
Hallo Frau Bader, zur näheren Erläuterung, was ich meine: jemand ist in Elternzeit und hat am 1.1.2015 begonnen an 5 Tagen in der Woche Teilzeit zu arbeiten. Bekommt er auch für den 1.1. Gehalt oder erst ab dem 2.1., an dem der erste tatsächliche Arbeitstag war? Da Feiertags ja nach meinem Verständnis eigentlich die Durchschnittsarbeitszeit der ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Hallo Frau Bader, folgende Situation: ich bin für K1 in EZ bis 21.04.26. Ab 12.01.26 wollte ich auf Basis TZ während EZ wieder arbeiten. Ab 22.04.26 hätte ich die Teilzeit auf Basis Brückenteilzeit fortgesetzt. Nun bin ich wieder schwanger (Mutterschutz 22.05.26). Sollte ich nun, damit ich den vollen AG Zuschuss aus meiner VZ Tätigkeit vo ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Kommunalbeamtin und seit Ende November 2025 im Mutterschutz. Bis zum 31.12.2025 arbeite ich formal in Teilzeit aus familienpolitischen Gründen - eine Entscheidung über eine Verlängerung der Teilzeit Verlängerung ist nicht erfolgt. Daher wäre ich formal ab dem 01.01.2026 wieder vollzeitbeschäftigt, WENN ich nicht ...
Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Baby ist im Mai 2025 zur Welt gekommen. Ich bin derzeit in Elternzeit und erhalte fast den maximal möglichen Elterngeldbetrag. Die Elternzeit dauert insgesamt 12 Monate, und im Mai 2026 gehe ich wieder arbeitsteilig (Teilzeit) arbeiten – geplant sind 15 bis maximal 20 Stunden pro Woche. Wir möchten jetzt ...
Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigungsverbot und Beendigung der Elternzeit
Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...
Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße SaLe
Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!
Die letzten 10 Beiträge
- Abmeldung Religionsunterricht
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung
- Elternzeit
- Kündigungsschutz in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit /Elterngeld Kinder im Ausland(Kroatien)
- Zweite Kind gehalt
- Schwanger und neuer Job