sunny_1977
Hallo, wir erwarten in Kürze unser 3. Kind. Mein Mann würde gerne 2x 1 Monat Elternzeit nehmen. Er wird den max. Satz von 1800€ bekommen. Der Firmenwagen wird wohl angerechnet mit 65% doch auf das Brutto oder Netto? Der geldwerte Vorteil ist rund 800€ Brutto also ca. 400 Netto. Muss wenn das abgezogen ist noch etwas versteuert werden? Entscheidend ist auch noch die Krankenkasse, er ist freiwillig gesetzlich versichert und wir sind bei ihm familienversichert. Wird auch hier ein Betrag fällig? Dann würde es wohl nichts mit der Elternzeit werden (1800€ - ca. 300€ FW - X€ KK)! Vielen Dank Gruß
Hallo, der Firmenwagen ist doch ein geldwerter Vorteil, und wird deshalb brutto beim Bruttogehalt angerechnet und dann eben entsprechend versteuert.Und von dem was dabei rauskommt, wird das Elterngeld berechnet. Ich selber bin auch freiwillig gesetzlich versichert und musste in der Elternzeit trotzdem Beiträge zahlen. Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Alao die Versicherung läuft weiter, soweit ich weiß muss die (freiwillige gesetzliche KV) dann auch nicht selber bedient werden. Das EG wird inkl. dem Firmenwagen berechnet - also von dem wo dem Werr wo der Geldwertenvorteil angezogen wurde. Soweit ich weiß muss während des EG Bezugs dann aber keine Steuer und Sozialversicherung für den Firmenwagen abezogen werden. Bei mir wurde der Geldwertenvorteil voll bei der Berechnung des EGs mit hinzugezogen (wodurch sich das EG natürlich verringerte) aber zur Verfügung hatte ich den Firmenwagen in der EZ nicht. Fand ich damals furchtbar ungerecht war aber nicht zu ändern. LG Sabine
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