sama2112
Hallo, Auf meiner unbefristeten Arbeit (seit 5 Jahren) wurde vor ca 2 Monaten gefragt ob jemand 20% reduzieren möchte. Ich wollte schon länger reduzieren... Außer mir hat sich niemand gemeldet. Der Chef war sehr erfreut und ich vermute, dass ich ab Januar 80% arbeiten werde. Ich habe noch nichts unterschrieben... Was ich nicht bedacht habe...seit 1 1/2 Monaten besteht ein großer Kinderwunsch. Das heißt es wäre besser ich hätte mich nicht gemeldet, weil ich ja mit 100% Arbeit mehr Elterngeld bekomme?! Wenn ich jetzt angenommen im Januar mit 80% Arbeit schwanger werde, wie wird dann das Elterngeld berechnet? Aus den letzten 3 Monaten 100% Arbeit oder nach dem neuen Vertrag (ab Januar 2021) mit 80%? Liebe Grüße Linda
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Soweit die Tatbestände des Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind, erfolgt grundsätzlich eine Ausklammerung der betreffenden Monate. Eines gesonderten Antrags bedarf es nicht. Die berechtigte Person kann auf die Ausklammerung von Monaten nach Abs. 1 Satz 2 nicht verzichten (BSG-Urteil vom 16.03.2017, AZ B 10 EG 9/15 R). Liebe Grüsse, NB
Dojii
Das Elterngeld errechnet sich aus dem Durchschnitt der 12 Monate vor Geburt deines Kindes, bzw. vor Beginn des Mutterschutzes - NICHT vor der Schwangerschaft. Je mehr Monate mit 80% in diese 12 Monate fallen, umso geringer wird also dein Elterngeld ausfallen. Da du noch nicht schwanger bist und schon ab Januar 2021 reduzieren willst, werden also fast alle 12 Monate nur noch Teilzeit sein und dein Elterngeld entsprechend geringer ausfallen, als wenn du weiterhin 100% arbeiten würdest.
Mitglied inaktiv
Es sind die 12 Monate vor Mutterschutz relevant. Beispielsweise ET 8/21 Beginn Mutterschutz 6/21 relevant 6/20-5/21 Also ne Mischung aus Vollzeitstelle und 80% stelle
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