Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie wird Resturlaub aus Vollzeitbeschäftigung genommen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie wird Resturlaub aus Vollzeitbeschäftigung genommen

josie2413

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Hallo Frau Bader! Es ist etwas kompliziert. Ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit für mein drittes Kind, welche bis zum 31. Dezember 2016 bewilligt wurde. Dann endet mein Grundvertrag und auch mein Vertrag für eine geringfügig Beschäftigung ( beide Verträge laufen beim gleichen Arbeitgeber), welcher ich während meiner Elternzeit an zwei Vormittagen mit je 5 Stunden nach gehe. Vor meiner Elternzeit war ich mit 37,5 Stunden bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. Ich hatte eine fünf Tage Woche. Aus dieser Zeit habe ich 30 Tage Rest Urlaub. Da beide Arbeitsverträge bei meinem Arbeitgeber für mich am 31.12.2016 enden, möchte ich meine 30 Tage Resturlaub selbstverständlich noch in Anspruch nehmen beziehungsweise möchte mir diese am liebsten auszahlen lassen. Durch meine geringfügig Beschäftigung stehen mir pro Jahr ,wenn ich recht informiert Bin, ebenfalls zwölf Urlaubstage zu (ich habe ja nun nur noch eine zwei Tage Woche und komme insgesamt auf zehn Wochenstunden). Mein Arbeitgeber zieht es in Betracht, mir meinen Rest Urlaub nicht auszuzahlen. Ich soll den Rest Urlaub nehmen - zusätzlich zu meinem aktuellen Urlaubsanspruch, was bedeuten würde, dass ich erst ab Mitte Oktober wieder arbeiten müsste, und dann bis zum Ende des Jahres. Da der Rest Urlaubs Anspruch aber aus einer fünf Tage Woche resultiert und ich auch mehr Wochenstunden hatte (Und somit auch deutlich mehr Gehalt bekam), kann dieser dann so einfach auf meine jetzige Situation herunter gerechnet werden? Normalerweise bekommt man innerhalb seines Urlaubs ja außerdem Gehalt. Wie wäre das dann in meinem Fall? Würden mir dann auch nur meine knapp 400 € pro Monat wie bei meiner geringfügig Beschäftigung zu stehen oder würde ich dann mehr ausgezahlt bekommen, da der Rest Urlaub doch aus der 37,5 Stunden Zeit stammt. Ich hoffe, sie durchschauen mein Urlaubs - und Stundenwirr-warr !! Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihre Mühe und Ihre Hilfe, mit freundlichen Grüßen, Kerstin Amrein


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, für den Urlaub aus VZ steht Ihnen VZ-Lohn zu. Für den Urlaub aus TZ eben TZ-Lohn Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, das Problem ist ausgeurteilt. Wer Urlaub aus Vollzeit hat, kann die entsprechende Anzahl an Urlaubstagen nehmen. Wenn man also nur noch 2 Tage die Woche arbeitet und 30 Tage Resturlaub hat, dann hat man einen Anspruch auf 15 Wochen frei. Das hat der EuGH so für Beamte entschieden und die Arbeitsgerichte wenden es auf die freie Wirtschaft entsprechend an.


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