Maximalkonvertierer
Hallo Frau Bader, man darf beim ElterngeldPlus ja nur 25-30h pro Woche arbeiten. Überstundenaufbau und –abbau werden jeweils angerechnet. 1. Geht es dabei um die bezahlten Stunden? 2. Wie ist es mit unbezahlten Überstunden? Ich habe ein 37,5h/Woche. Überstunden fallen zwar an, werden aber nicht erfasst oder bezahlt. Wenn ich nun einen Tag reduziere, bin ich vertraglich auf30h/Woche. Ist es dann schädlich, wenn an den 4 Tagen, an denen ich arbeite, unbezahlte Überstunden anfallen? Zudem gehören Reisezeiten auf Dienstreisen offiziell zur Arbeitszeit. Es könnte also theoretisch der Fall eintreten, dass ich auf der Rückreise in einen Stau gerate und so die 30h überschreite. Ist das schädlich, auch wenn die Überstunden in keinem Fall bezahlt, erfasst oder abgebaut werden? 3. Wie weist man die reduzierte Stundenanzahl nach? Reicht eine Bestätigung über die Reduzierung der vertraglichen Arbeitszeit? 4. Meine Frau ist selbständig. Die Anzahl der tatsächlich zu arbeitenden Stunden kann variieren. Ist es trotzdem möglich, ElterngeldPlus für sie zu beantragen, wenn Sie in keinem Fall über 30h/Woche kommt? Es kann aber sein, dass es weniger als 25h/Woche sein können. 5. Für die Partnerschaftsbonusmonate müssen ja beide zwischen 25-30h pro Woche arbeiten. Wie weist man die Stundezahl als Selbständiger nach? Vielen Dank!
Hallo, 1. Nein, um die geleisteten 2.Es dürfen insgesamt nur 30 Std sein 3.Das ist doch auf der Abrechnung ersichtlich 4. Höchstens 30, der Rest ist egal. 5. Hat bei mir niemand geprüft. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Du Darfst innerhalb der EZ nicht mehr wie 30 Std arbeiten, gleiches gilt für EG und EG Plus. Arbeitest du mehr und gleichst es zB innerhalb der nächsten Wochen nicht wieder aus, endet der Anspruch. da darfst du auch nichts "ansammeln". Und klar kann das auch überprüft werden. Dein Chef muss ja gegenüber dem Ämtern Buch führen... Wir haben zB jährlich oder so eine Überprüfung seitens des Finanzamtes wo schon wegen Mindestlohn geschaut wird welcher Mitarbeiter wie viel gearbeitet hat. Wie gesagt, wenn es mal 1-2 Std mehr sind und es in der nächsten Woche ausgeglichen wird, sagt niemand was. Wenn du im Monatsschnitt aber jede Woche mehr wie 30 Std hast, kann es Ärger geben. Blöde wenn man dann das komplette EG deshalb zurück zahlen muss... Und IMO muss auch deine Frau ein "Stundenkonto" führen. Meine Chefs müssen es jedenfalls.
Mitglied inaktiv
Solche Detailfragen würde ich an deiner Stelle mit der zuständigen Elterngeldstelle klären. Die Sachbearbeiter dort können genau beantworten, welche Nachweise vorgelegt werden müssen.
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