Marcela140286
Hallo Frau Bader , Ich habe eine dringende Frage. Ich beziehe derzeit noch Einen Elterngeldplus Beitrag von 900€ (Höchstsatz) bis 27.8 Meine Elternzeit geht bis zum 27.10.18 ,ab dem 28.10.18 bin ich wieder im Dienst. Unser 2. Kind kommt am 26.1.19 zur Welt ,das bedeutet das ich ab dem 14.12.18 wieder in Mutterschutz bin. Wie wird das Elterngeld berechnet ? Ich arbeite nur einige Wochen. Gelten die Einkünfte in Elterngeldplus ab dem 14. Minat wirklich als 0? Werden meine Einkünfte vor dem 1. Kind mit einbezogen ? Lohnt es sich für mich die Eltwrnzeit für die paar Wocheb zu verlängern ? Hat das Einfluss auf das Elterngeld ? Oder erhalte ich wirklich nur den Mindestsatz von 300€ plus 75€ Geschwisterbonus ? Fragen über Fragen :) Tut mir leid , die Situation ist etwas komplizierter.ich würde mich trotzdem über einen Tipp freuen Freundliche Grüße Marcela März
Hallo, es zählen die letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes. Wenn Sie da nicht gearbeitet haben, zählen die Monate mit 0,00 €. Ausgeklammert werden Monate, in denen Sie Elterngeld von Kind 1 bezogen haben bzw.Mutterschaftsgeld. Liebe Grüße NB
-Talia-
Das ist gar nicht kompliziert. Wird jeden Tag mind 1x gefragt. Es werden die 12 Monate vor Geburt berücksichtigt. Monate mit Mutterschaftsgeld (Kind 2) und Monate mit Elterngeld bis zum 14. Lebensmonat des älteren Kind werden ausgeklammert und durch Monate vorm ersten Kind ersetzt, so dass man auf 12 Monate kommt. Elternzeit verlängern bringt also nichts. Du solltest arbeiten gehen (oder Urlaub nehmen). Dann wird das Gehalt noch für das Elterngeld berücksichtigt, um weniger „0- Runden“ zu haben.
Marcela140286
Hallo vielen Dank für die Antwort. Ich habe in den 12 Monaten vor Entbindung Elterngeld Plus bezogen. Und die gehen auch als 0 in die Abrechnung oder ?
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