Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie wird mein Elterngeld berechnet

Frage: Wie wird mein Elterngeld berechnet

LenaMolly

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Hallo. Ich habe mal eine Frage weil ich von der Elterngeldstelle jetzt zwei unterschiedliche Aussagen bekommen habe. Meine Tochter wurde im April 2019 geboren. Ich habe zwei Jahre Elternzeit genommen aber nur ein Jahr Elterngeld bezogen (bis April 2020). Nun fange ich nächsten Montag wieder an zu arbeiten, allerdings bin ich erneut schwanger und mein Mutterschutz beginnt am 22. August 2021. Somit habe ich nur Einkommen über vier Monate. Wie berechnet sich das Elterngeld dann, da ich ja kein zwölfmonatigen Berechnungszeitraum habe? Der eine Mitarbeiter sagte dann dass das Elterngeld von vor meiner letzten Tochter berechnet wird, der zweite sagte mir aber dass diese vier Monate reichen und dieser Betrag dann durch 12 geteilt wird. Jetzt bin ich total verwirrt, weil es doch vom Geld her ein Riesenunterschied wäre…


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Soweit die Tatbestände des Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind, erfolgt grundsätzlich eine Ausklammerung der betreffenden Monate. Eines gesonderten Antrags bedarf es nicht. Die berechtigte Person kann auf die Ausklammerung von Monaten nach Abs. 1 Satz 2 nicht verzichten (BSG-Urteil vom 16.03.2017, AZ B 10 EG 9/15 R). Wenn man EG Plus bezieht und die Elternzeit wegen einer weiteren Geburt vorzeitig beendet, kann man sich ab dem ersten Geburtstag den Restbetrag auszahlen lassen Liebe Grüße, NB


Mitglied inaktiv

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Es wird der Zeitraum der 12 Monate vor Mutterschutz genommen. Das gleiche Elterngeld gibt es nicht, die Kinder liegen zu weit auseinander. Ausgeklammert werden max 14 Monate wenn in dem Monat Elterngeld des älteren kind


Felica

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Es wird genauso berechnet wie beim erste Kind. Es zählen also wieder die 12 Monate vor Geburt. Ausgeklammert wird ebenso wie beim ersten Kind die Monate in denen Du Mutterschaftsgeld bezogen hat. Was neu dazu kommt ist das längstens bis zu 14 Monate EG ausgeklammert werden können das du für das erste Kind bezogen hast. Da du nur 12 Monate EG hattest, wären es aber nur 12 Monate in deinem Falle. Selbst 14 Monate würden aber aufgrund des großen Abstandes keine Rolle spielen. Die Monate welche du in reiner EZ nach dem EG daheim warst, ohne TZ-Tätigkeit werden dann mit 0 € in die Berechnung einfließen.


marieseptember

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... Es sei denn, dass du selbstständig bist. Dann kannst du ganze Jahre ausklammern, und hättest wieder das gleiche Geld wie bei deiner ersten Tochter.


Ani123

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Es ist so wie der 2.Mitarbeiter es gesagt hat. Zur Berechnung wird die Zeit vom 12.04.-21.08.21 genommen. Außer du hattest vor dem 12.04. keine EZ mehr sondern Urlaub. Dann fließt die Zeit auch mit ein. Das ist die Zeit, die mit Lohn berechnet wird. Hinzu kommt die Zeit vom 22.08.20-11.04.21 wo du in EZ warst. Da du in der Zeit keinen Verdienst hattest geht es als 0€ rein. Die gesamte Summe wird durch 12 Monate geteilt und davon dann 68%. Zusätzlich gibt es 10% vom neuen EG als Geschwisterbonus, bis das ältere Kind 3 Jahre ist. Ich hoffe, dass ich es verständlich geschrieben habe. Je nachdem wie du ab dem 12.04.21 arbeitest besteht folgende zusätzliche Möglichkeit: Solltest du TZ in EZ arbeiten kannst du diese zum 21.08. beenden um somit Mutterschaftsgeld in der Höhe zu bekommen, wie beim 1.Kind. Die dann verbliebene EZ vom 1.Kind kannst du taggenau ausrechnen und bis zum 8.Geburtstag des Kindes noch nehmen. Arbeitest du ab dem 12.04. regulär in TZ entfällt das Beenden der EZ. Trotzallem verbleibt dir EZ vom 1.Kind, welche du noch bis zum 8.Geburtstag des Kindes nehmen kannst.


Mitglied inaktiv

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Der ganze August 21 zählt schon nicht mehr. Sind 4 Monate, April anteilig, mai , Juni und Juli


Felica

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Falsch, der August ist raus wenn sie in dem im Mutterschutz ist. Selbst dann wenn nur einen Tag. Also bitte nichts falsches schreiben.


Mitglied inaktiv

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Und das mit der Teilzeit in Elternzeit stimmt auch nicht. Die AP schreibt doch sie hat 2 Jahre EZ gehabt und kehrt aus EZ zurück.


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