Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie wird mein Elterngeld berechnet beim 2 Kind

Frage: Wie wird mein Elterngeld berechnet beim 2 Kind

Babbelbeere

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Hallo ich habe mal eine Frage Gag befinde mich gerade in Elternzeit mit meinem 1Kind sie ist am 12. Februar 2015 geboren. Meine Elternzeit endet am 11.Februar 2016. Vorher war vollzeit arbeiten während meiner Elternzeit habe ich mir jeden Monat 100 Euro dazu verdient. So wie wäre es denn jetzt wenn ich nächstes jahr wieder schwanger werde zum beispiel schon im Mai dann bekomme ich ja das Jahr nicht voll mit dem arbeiten was wird dann berechnet fürs Elterngeld spielen da meine 100 Euro zu verdienst während meiner jetzigen Elternzeit eine rolle? Oder andere Frage wenn ich vom rechnerischen das Jahr voll bekommen würde bis zum Mutterschutz aber vorher ein Beschäftigungsverbot bekomme und somit nicht die 12 Monate voll bekomme was wird dann zur Berechnung genommen? Ich Danke schon mal im voraus. LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Dann hattest Du ja nur ein Jahr Elternzeit. Elterngeldmonate aus dem ersten Jahr werden durch alten Lohn ersetzt vor dem Kind für welches Elterngeld bezogen wurde. Alles ab dem ersten Geburtstag so wie es ist. Einkommen wenn Du arbeitest, oder nix, wenn Du nicht arbeitest. Bei Dir ist dann ja keine Lücke, das ist gut. Beschäftigungsverbot , da bekommt man ja den Lohn weiter. Zählt wie arbeiten.


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