Leider ist mein Chef schon sehr alt und kennt sich rechtlich auch nicht so aus wie man das Thema angeht.
1. Habe gehört das der Durchschnitt der Gehälter der letzten 12 Monate vor Entbindungstermin als Basis zur Berechnung des Elterngeldes gilt. Stimmt das??? Also wird die Gehaltserhöhung voll berücksichtigt???
2. Wenn das Beschäftigungsverbot aus welchem Grund auch immer durchgehen sollte. Ist es dann wirklich so dass mein Chef in der Zeit in der ich im Geschäft ausfalle meinen Lohn nicht zahlen muss. Sondern die Krankenkasse???
Über eine Antwort von Frau Bader würde ich mich sehr freuen.
von
Holli12345
am 22.06.2018, 00:04
Antwort auf:
Wie wird in meinem Fall das Elterngeld berechnet, Folge zur Frage kürzlich
Hallo
1. Was hat der Arbeitgeber mit dem Elterngeld zu tun? Das berechnet die Elterngeldstelle!
2. Nein, das zahlt der Arbeitgeber, der kriegt es aber von der Krankenkasse zurück.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.06.2018
Antwort auf:
Wie wird in meinem Fall das Elterngeld berechnet, Folge zur Frage kürzlich
Ich kopier es einfach nochmal hier rein. ;)
1. Es zählen die letzten 12 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist, also fällt die Gehaltserhöhung noch zum Teil mit rein.
2. In einem Beschäftigungsverbot zahlt erst mal der Arbeitgeber den Lohn weiter, kann sich den dann aber von den Krankenkassen wieder zurückholen.
von
Dojii
am 22.06.2018, 07:54
Antwort auf:
Wie wird in meinem Fall das Elterngeld berechnet, Folge zur Frage kürzlich
Der AG berechnet das EG nicht, das macht die EG-Kasse anhand des eingereichten Gehaltsnachweises.
Der AG zahlt erst das gehalt weiter in einem BV und kann dann das Geld bei der KK zurückfordern. Da das nicht selten Monate dauert bis alles durch ist, kann da schon recht viel zeit vergehen. Wichtig zu wissen wenn die KK dann doch Probleme mit einem BV hat.
von
Felica
am 22.06.2018, 16:04