Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie wird es weiter gehen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie wird es weiter gehen?

Steffchen09

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Hallo Fr. Bader, ich habe mal eine frage. ich lebe seit drei jahren vom jobcenter da ich einen 3 jährigen sohn habe. Ich bin jetzt in der 12. woche schwanger und möchte mit meinem freund zusammen ziehen. Er ist nicht der vater des 1. sohnes. Geht das so einfach? Wieviel muss mein partner netto verdienen das ich beim amt raus falle? Ich habe keine ahnung und weis nicht weiter. lg steffi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie leben in bedarfsgemeinschaft und sein Einkommen wird berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Ihr könnt auf jeden Fall zusammen wohnen. Sobald das Kind da ist muss er eh für Euch aufkommen bevor das Amt weiter zahlen würde. Kondesunterhalt und für Dich Betreuungsunterhalt. Dann lieber gleich zusammen und aufs Baby freuen :-) Notfalls könnt ihr dann Wohngeld und Kindergeldzuschlag beantragen wenn es nicht reicht. Wobei da das Elterngeld natürlich als Einkommen zählt, Du hast durch das Kind ja keinen Lohnausfall. Du hast 2x Kindergeld, den Unterhalt für den Großen und 300€ Elterneld ein Jahr lang. Plus das was er verdient. Damit sollte man wirtschaften können. Alles Gute für Euch.


Steffchen09

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Kannst du mir mal eine pn schicken? ich kann es nicht, würde dich gerne was fragen


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