Fam
Hallo Fr. Bader, ich plane für 6 Monate in Elternzeit zu gehen und meinen Firmenwagen (400€ brutto) weiter zu nutzen. Soweit ich verstanden habe, wird der Vorteil beim Elterngeld angerechnet, richtig?! Von der Personalabteilung habe ich jetzt erfahren, dass der geldwerte Vorteil bei meiner ersten Gehaltsabrechnung versteuert werden muss, d.h. zu meinem eigentlichen Gehalt wird zusätzlich eine Steuer und SV für die 2400€ fällig. Da würde kaum was von meinem Gehalt in dem Monat übrig bleiben. Können Sie das so bestätigen? Vielen Dank im Voraus! Liebe Grüße Fam
Hallo, der Firmenwagen ist ja wie ein geldwerter Vorteil und wird mit den 400 € beim Elterngeld berücksichtigt. Zu der Versteuerung kann ich nichts sagen, ich bin kein Steuerberater. Liebe Grüße NB
Dojii
Ja, der geldwerte Vorteil wird normal weiter versteuert (mit den aktuellen Steuermerkmalen). Das sammelt sich natürlich im Laufe der Elternzeitmonate an und wird dann im Normalfall mit der ersten Gehaltszahlung verrechnet. So kenne ich das auch. Ggf. kann man mit dem AG abklären, dass die "Schulden" auf mehrere Monate verteilt werden, damit die monatliche Belastung geringer ist. Dafür hat man aber eben den Wagen in den 6 Monaten. ;)
Fam
Vielen Dank!
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