Susanne1984
Ich arbeite in der mobilen Pflege. Bin mit dem 1. Kind bis zum 17. Nov. 2017 in Elternzeit und nun hab ich erfahren das am 05.04.18 das 2. Kind kommt. Ich hab es meinen Chef gemeldet und gefragt ob ich die Elternzeit vorzeitig beenden kann und wieder ein einigermaßen gutes Elterngeld zu bekommen. Doch er sagt ich würde erst automatisch mit Ablauf der Elternzeit ins Beschäftigungsverbot geschickt werden. Wie werden nun die 3 Monate berechnet, wo ich nur 311€ Elterngeld bekomme?Werde ich deswegen schlechter gestellt als beim 1. Kind? Wie und wer hilft mir weiter?
Hallo, bitte stellen Sie Fragen neu unter Angabe der Information, wann Kind eins geboren worden ist. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
wann genau ist Kimd 1 geboren ?
Mitglied inaktiv
Du kannst dir innerhalb der EZ eine TZ-Stelle suchen in welcher du arbeiten kannst. Bis u 30 Std die Woche geht das. Und nicht in allen Jobs bekommt an ja ein BV. Du kannst auch erst frisch schwanger sein, so das man eine Schwangerschaft ja noch nicht sieht. Und sagen musst du eh nichts, es darf auch nicht danach gefragt werden. Nicht die netteste Art, aber blöderweise eben oft nicht anders möglich. Dadurch würde das neue EG höher werden, da immer die 12 Monate vorher ausschlaggebend sind. Nur die ersten 12 bzw bis zu 14 Monate EG und Mutterschutzzeiten werden ausgeklammert. Und ja, dein AG hat recht. EZ vorzeitig beenden geht nicht. Schon mal gar nicht wenn du direkt ins BV gehst. Anders würde es aussehen wenn von ihr von vornherein abgemacht hättet das du innerhalb der EZ bis zu 30 Std die Woche arbeitest. In dem Falle wäre ein BV über die TZ-Stelle möglich gewesen. Fraglich ist aber ob du dir wegen der paar Monate den Stress antun willst woanders TZ zu arbeiten. Bis Nov dauert es nicht mehr so lange. Und ab dann würdest du, sobald deine EZ vorbei ist, das bekommen was du auch ohne ein BV bekommen würdest. wenn also VZ am Nov vereinbart ist, dann eben im Falle eines BV den VZ-Lohn.
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