Julchen217
Sehr geehrte Frau Bader, das wird jetzt leider etwas kompliziert. Ich hab im September 2015 meinen ersten Sohn geboren, bekam für ihn bis Juni 2017 Elterngeld plus. Nebenbei bin ich als Minijobber arbeiten gegangen. Im November 2016, kam Sohn Nummer zwei hier beziehe Basiselterngeld. Nun kam der Bescheid, dass ich für die Monate das Mutterschutzes bei dem Elterngeld vom Sohn Nummer eins, Geld nach zahlen soll. Das Mutterschaftsgeld war berechnet auf den Grundlagen der Einkünfte aus dem minijob. Wenn man es also praktisch sieht, fiehl mir in den Monaten, das Einkommen aus dem Mini job weg und das Elterngeld wurde gekürzt, so dass ich die Monate nur die Hälfte von dem hatte, was ich mit Elterngeld und Job gehabt hätte. Die Monate danach, wo Elterngeld für zwei Kinder bezogen wurden, gibt es diese Kürzung komischerweise nicht. Dazu muss ich erwähnen das ich in dem Zeitraum aber auch für Kind Nummer zwei ja noch gar kein Geld bezogen habe, weil ich den Antrag verspätet abgeschickt hab. Also hatte ich quasi für die drei Monate fast kein Einkommen trotz Mutterschaftsgeld und Elterngeld. Ich hoffe sie verstehen das Wirrwarr. Liebe Grüße
Hallo, bei einem Minijob bekommt man doch nur ganz wenig MG. Gleichwohl wird es angerechnet, Sie hätten es sich vorher auf einmal auszahlen lassen müssen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Klar, Mutterschaftsgeld ist Einkommen. Und Einkommen innerhalb der ersten 12 Monate EG (14 bei Alleinerziehenden) bzw bei EG Plus auch darüber hinaus wird beim EG berücksichtigt. Du hättest der EG-Kasse mitteilen müssen das Du das restliche EG auf einen Schlag ausbezahlt haben willst. Ob du da bereits EG bezogen hast oder nicht ist egal, weil es ja bestimmt rückwirkend gezahlt wurde.
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