Mutti_11_2013
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe viele Forenbeiträge gelesen und diese haben mir sehr weitergeholfen. Insbesondere das vom Ministerium zitierte Schreiben ist absolut hilfreich. Allerdings geht aus diesem nicht hervor, wie sich das Mutterschaftsgeld des 2.Kindes berechnet, wenn ich während der (vorzeitig beendeten) Elterzeit des 1.Kindes einen Minijob bei meinem Arbeitgeber ausgeübt habe. Wird der Minijob für den Arbeitgeberanteil herangezogen? Oder wird er nicht berücksichtigt, da es sich nicht um steuerpflichtiges Einkommen handelt und wird somit das Vollzeitgehalt von vor der Geburt des 1.Kindes herangezogen. Sie würden mir mit ihrer Antwort sehr weiterhelfen. Vielen lieben Dank. Herzliche Grüße
Hallo, gar nicht. Sie beenden die 1. EZ u damit den Minijob. Der AG zahlt den Lohn nachd em VZ-Lohn Liebe Grüße NB
SumSum076
Ich mein die Rechnung geht so: Hauptjob: 1500 Euro Minijob: 300 Euro Einkommen 1800 Euro Wenn die Berechnung auf 30 Kalendertage läuft, macht das pro Tag: (1800 Euro / 30 Tage = 60 Euro pro Tag) Davon werden im Mutterschutz 13 Euro von der KK getragen. 60 Euro - 13 Euro KK = 47 Euro von der Arbeitgebern. Und die teilen sich das anteilsmäßig auf. So dass man im Mutterschutz von allen zusammen wieder auf 1800 Euro kommen müsste. Dies war zu lesen auf den Seiten zB von der Minijobzentrale und der AOK. Dies dürfte nicht anders sein, wenn der Minijob über den Mutterschutz hinaus besteht und die Mutter nicht mehr in Elternzeit ist (zB durch Unterbrechung). Hier lese ich aber immer wieder, dass es aus dem Minijob kein MuSchu-Geld geben soll... Gruß Sabine
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