Silvi2109
Ich bin seit einigen Monaten arbeitsunfähig geschrieben, gehe bald auf Reha und soll dann mit einer Wiedereingliederung starten. Ich bekomme Krankengeld und noch zusätzlich was aus der Zusatzversicherung + wenn ich länger als 6 Monate krank bin (momentan sind es 5) bekomme ich evtl. noch Geld von meiner Berufsunfähigkeitsversicherung ausbezahlt. (die Zusatzversicherung wird nicht mit angerechnet wurde mir erklärt, ist das richtig?). Meine frage/n wäre/n nun: Wie krieg ich das hin das ich mir finanziell keine Sorgen machen muss.... reicht es wenn ich von der jetzigen Krankschreibung bis zum Beschäftigungsverbot wegen einer Risikoschwangerschaft einen Tag-eine Woche-einen Monat arbeiten (müsste) um von meinem Vollzeit Gehalt berechnet zu werden? (Und falls eine Wiedereingliederung nötig ist- wird ja dann auch nicht der volle Lohn berechnet, oder?) Die BU Auszahlung findet nur statt, wenn ich zwischenzeitlich -also zwischen Krankschreibung u. Beschäftigungsverbot wieder arbeite, hab ich das richtig verstanden? (Falls se zahlen, es wird wohl immer erst geprüft) muss ich einen Tag/eine Woche/ ein Monat oder länger gearbeitet um ausbezahlt zu werden? Vielen Dank für ihre kompetente Antwort
Hallo, 1. Die Krankschreibung geht dem Beschäftigungsverbot vor 2. Allein wegen einer Risikoschwangerschaft bekommt man kein Beschäftigungsverbot. Das bekommt man, wenn es eine Gefahr auf der Arbeit für Mutter oder Kind gibt. 3. Man muss aber nicht einen Tag zwischendrin gearbeitet haben, wenn man tatsächlich ein Beschäftigungsverbot erhält. Liebe Grüße NB
mellomania
bist du schwanger? warum gehst du von einem BV aus?
-Talia-
Beim Elterngeld werden immer die 12 Monate vor Mutterschutz berücksichtigt. Jeder Monat, den du Krankengeld bekommen hast (wenn nicht schwangerschaftsbedingt war) wird dabei mit 0€ berechnet. Mit BU kenne ich mich nicht aus, aber wenn du nach der Krankschreibung wieder normal arbeiten gehst bis zu einem evtl BV (rechne da mal nicht zu sehr mit), dann bist du ja nicht berufsunfähig und die Versicherung muss nicht zahlen?!? Oder meinst du den Lohn im BV (falls du eines bekommen solltest)? Dafür musst du nach der Krankschreibung keine Stunde gearbeitet haben. Allerdings darfst du auch nicht mehr krankgeschrieben sein. (AU geht vor BV!) Der Lohn im BV geht dann voll in die Elterngeldberechnung ein.
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