Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie wird das Elterngeld fürs zweite Kind berechnet

Frage: Wie wird das Elterngeld fürs zweite Kind berechnet

Miriam2210

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Hallo, ich bin total verwirrt was die Berechnung des Elterngeld fürs zweite Kind betrifft. Unser erster Sohn ist am 5.10.16 geboren. Ich beziehe Elterngeld plus sprich ich bekomme 22 Monate lang Elterngeld. Wenn das zweite Kind um den 2. Geburtstag des ersten Kindes geboren wird wie wird da das Elterngeld berechnet? Bekomme ich dann nur diesen Mindestbetrag von 300 Euro? Viele Grüße Miriam


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist. Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Ja, plus 75€ Geschwisterbonus


Miriam2210

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Okay super das hilft mir weiter. Dann habe ich aber noch eine Frage. Dann dürfte ich im 2. Jahr aber auch auf 400 Euro Basis etwas dazu verdienen oder? Weil das ja scheinbar nicht als Bezugszeitraum zählt sondern nur die Verlängerung der Auszahlung ist? Sehe ich das richtig??


Sternenschnuppe

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Ab dem zweiten Jahr kannst Du soviel verdienen wie Du kannst, in Elternzeit eben bis 30 Stunden die Woche. Erhöht das neue Elterngeld und wird bei der Auszahlung nicht mehr angerechnet.


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