MuttivonE
Sehr geehrte Frau Bader, ich wende mich mit meiner Frage an Sie, da meine zuständige Elterngeldstelle seit Wochen nicht erreichbar ist. Ich bin passenderweise Hebamme, inTeilzeit angestellt und viel freiberuflich tätig. Im April 2015 kam unser erstes Kind zur Welt. Seit dem bin ich in meinem Angestelltenverhältnis für drei Jahre in Elternzeit. Bis März 2016 habe ich Elterngeld erhalten (also ein Jahr) und habe danach wieder freiberuflich gearbeitet und für 2016 bereits meinen Einkommensteuerbescheid vorliegen. Nun soll Ende Dez. 2017/ Anfang Jan. 2018 das zweite Kind kommen und ich würde gerne wissen, welcher Zeitraum für mich als "Freiberuflerin in Elternzeit" als Berechnungsgrundlage für das Elterngeld des zweiten Kindes in Betracht kommt. Vielen Dank für das aufwuseln meiner komplizierten Lage!
Hallo, das letzte abgeschlossene Kalenderjahr. Wenn der Zwerg also Ende Dezember 17 kommt, ist es 16, wenn er Anfang 18 kommt ist es 17. Liebe Grüße NB
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