Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie wird das Elterngeld berechnet?

Frage: Wie wird das Elterngeld berechnet?

Josefa

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Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis einschließlich 16.04.19 in Elternzeit. Ich bin unbefristet beschäftigt. Ich habe mir das Elterngeld für ein Jahr auszahlen lassen, sodass ich das zweite Jahr arbeiten gehen kann. Ich habe nun ab dem 1.8.18 einen 450 Euro job angenommen. Jetzt bin ich jedoch schwanger und ET wird der 23.04.19 sein. Wie wird mein Elterngeld berechnet? Was habe ich nun zu beachten? Ich weiss, ich muss die Elternzeit frühzeitig beenden, damit ich in den Mutterschutz komme. Wird der 450 Euro Job mit berechnet, obwohl ich nicht wusste, das ich schwanger bin? Muss mein fester Arbeitgeber die Bescheinigung aus ausfüllen. Vielen Dank im Voraus. Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor Juli 2015 geboren ist. Wenn das Kind nach Juli 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Liebe Grüße, NB


malini

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Ja, das Elterngeld wird hauptsächlich auf Basis des 450-Euro-Jobs berechnet. Wie meinst du mit "obwohl ich nicht wusste, dass ich schwanger bin"? Mai-Juli sind dann Nullrunden, evtl. hast du noch 2 Monate vom vor dem ersten Kind in der Berechnung drin. Mutterschutz beginnt im März, oder?


Josefa

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Naja, ich wusste ja im Juli noch nicht, das ich schwanger bin. Hatte im Juli die Zusage der Stelle ab 1.08. bekommen. Mein AG der 450 Stelle meinte, das würde nicht bei gerechnet werden, da die Schwangerschaft ja vor dem 01.08. begann. Keine Ahnung, wie er darauf kommt. Bin jetzt in der 6 SSW. Daher frage ich. Also da ich nun ja auch keine 12 Monate mit der 450 Stelle erreichen werde, wird automatisch Monate aus der ersten Berechnung vor der Geburt des 1. Kindes genommen? Muss denn mein fester AG die Bescheinigung ausfüllen oder der AG der 450 Stelle? Liebe Grüße


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