Sarah_s86
Guten Tag Frau Bader, Mein Kind Nr.1 wurde im Februar 2015 geboren. Ich habe ein Jahr Elternzeit. Mein Vertrag in der alten Firma ist vorbei. Kind Nr.2 wird im September 2016 erwartet. Ich muss mir jetzt eine Teilzeitstelle suchen bis Mutterschutz von Kind Nr.2 anfängt. Meine Sorge ist, das ich keinen Job finde wenn man bald meinen Bauch sieht oder mich in der Probezeit entlässt. Falls ich einen finde, habe ich aber gehört, wäre es schlau ein Kleingewerbe anzumelden, sodass mein Gehalt von 2014 (vor Kind Nr.1) zur Berechnung genommen werden kann. Stimmt das? Ich würde gerne wissen, was am schlausten wäre zwecks Elterngeld für Kind Nr.2
Hallo, das halte ich für fraglich, da vor Kind 1 ja kein Gewerbe betrieben wurde. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Man kann dich nicht in Probezeit entlassen, wenn Du schwanger bist. Sobald dich jemand einstellt bist Du "aus dem Schneider".
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